freier dienstnehmer / selbstbehalt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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maxcavalera
Beiträge: 1
Registriert: 22.02.2011, 14:12

freier dienstnehmer / selbstbehalt

Beitrag von maxcavalera » 22.02.2011, 14:26

Hallo , bin leider neu hier und hoffe dass ich im richtigen thread bin .

Meine Frage : Ich habe im Januar 2011 für 3 Tage einen Job in Kitzbühel angenommen als chaffeur . ( In Form eines freien dienstnehmer, glaube ich )

Das Auto welches mir vom arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde war ein Audi A7 mit deutschen Kennzeichen welches ich aus ingolstadt nach Kitzbühel selbst überstellt habe. Ich bin in den 3 Tagen in kitzbühel und umgebung ca. 2500 km gefahren , dabei ist bei einer felge rechts vorne ein kleiner kratzer entstanden ( 0,7 cm am felgenbett Foto habe ich gemacht) . Ich habe zwar unterschrieben , dass ich bei einem Schaden 300 Euro selbstbehalt zahlen muss ( 300 Euro war auch mein Entgelt) und wollte mich jetzt informieren , ob das überhaupt zulässig ist , bei einem bagatellschaden mir das entgelt nun zu Verweigern ? Die Firma bei der ich die arbeit verrichtet habe , hat ihren Sitz in Wien.

Inwiefern ist ein arbeitnehmer / werkvertrag / freier dienstnehmer überhaupt haftbar für verursachte Schäden an Betriebsmittel , die ihm zur verfügung gestellt wird. ??

Ich bitte um Hilfe und Rat . Habe zwar eine Rechtsschutzversicherung , aber wollte mich mal vorab informieren , ob es überhaupt einen Sinn hat diese zu kontaktieren .

MFG



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 23.02.2011, 11:01

Hallo!
Aus meiner Sicht liegt hier ein reguläres DV vor. Ein freies DV ist geprägt durch eine sehr "lockere" Bindung an den Dienstgeber z.B. durch freie Einteilung der Arbeitszeit, ev. der Arbeitsortes usw.
Für einen Werkvertrag, d.h. sie wären Unternehmer, bräuchten Sie, wenn Sei auf selbständiger Basis Personen befördern, eine Berechtigung nach dem "Gelegenheitsverkehrsgesetz" (Art Gewerbeschein).

Wenn Sie Dienstnehmer waren, gilt für Sie das Dienstnehmerhaftungsprivileg, das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie für Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Arbeit verursachen nur bei Vorsatz u. grober Fahrlässigkeit haften. - Bei dem von Ihnen beschriebenen Felgenkratzer liegt beides sicher nicht vor. - NIX ZAHLEN!

Waren Sie überhaupt bei der GKK angemeldet? - Würde der Sache einmal nach gehen, mir scheint das alles nicht ganz koscher...

LG!

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