Moin Leute.
Hätte mal ne Frage weil mich das Problem bisschen nachdenklich macht.
Und zwar folgendes. Ich hätte als Zeuge aussagen sollen. Konnte zu dem Zeitpunkt aber nicht (Prüfung) und habe angerufen und mir wurde gesagt ich solle eine Bestätigung bringen. OK, somit habe ich eine Woche vor dem Termin persönlich die Bestätigungen in die Einlaufstelle des Gerichtsgebracht. So, dann habe ich 1-2 Wochen später eine neue Ladung bekommen, was ja klar war. Jedoch hab ich zu dem Zeitpunkt wieder eine Prüfung und kann nicht. Deswegen bin ich dort wieder hin und hab wieder ne Bestätigung hingebracht. Das Problem ist jetzt aber dass ich erst jetzt gelesen habe dass hinter diesem Rechtssachezettel etwas von einer Ordnungstrafe. Ich hab das überlesen da es recht weit oben Stand und ich es überlesen habe. Und diese Widerspruchsfrist is jetzt eig. schon abgelaufen. Und es werden 300€ verlangt, was eig. sehr viel ist da ich in Ausbildung bin und nicht mal soviel im Monat verdiene. Muss ich die 300 dann wirklich zahlen oder kann ich zusätlich noch eine Bestätigung bringen dass ich an diesem Tag eine Prüfung hatte? Weil ich das eigentlich recht krass finde da ich alles gemacht habe nur irgendwie ein Fehler zwischen Einlaufstelle und Richter sein muss.
Danke schonmal im Vorraus.
Ordnungsrecht?
Klingt eher nach üblicher Nachlässigkeit deinerseits - Österreich ist ein Beamtenstaat und wenn da etwas zwischen Einlaufstelle und Richter/Rechtspfleger schief gelaufen ist, muss man logischerweise nichts zahlen.
Sonst muss man halt seine persönliche Lage und die Wichtigkeit der Prüfung schildern und vor allem nachweisen, um den Betrag herabsetzen lassen zu können.
Je nachdem wie wichtig man in einem Prozess als Zeuge ist, fallen Kosten für vertagte Verhandlungen an, das darf man nicht vergessen.
lg Hank

Sonst muss man halt seine persönliche Lage und die Wichtigkeit der Prüfung schildern und vor allem nachweisen, um den Betrag herabsetzen lassen zu können.
Je nachdem wie wichtig man in einem Prozess als Zeuge ist, fallen Kosten für vertagte Verhandlungen an, das darf man nicht vergessen.
lg Hank



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