mieter verweigert besichtigung

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kdk
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mieter verweigert besichtigung

Beitrag von kdk » 02.02.2011, 18:52

Hallo,
ich habe meine eigentumswohung an ein paar vermietet, welches mit 31.1.11 gekündigt hat. nun habe ich bereits interessenten, denen ich aber die wohnung nicht zeigen kann, da ich wegen abwesenheit der mieter den ganzen februar keinen zutritt zu wohnung bekomme. sie sind nicht bereit mich zur besichtigung in die wohnung zu lassen. auch in den folgemonaten soll ich mich nach dem stundenplan der mieter richten. man kann mir vor märz keine termine geben. somit können mir ja potentielle mieter entgehen und damit ein schaden entstehen. Was kann ich tun um rechtmäßige Besichtigungen während der Kündigungsfrist zu erwirken?? Wie kann ich eventuell argumentieren?(Kaution,..??)
Danke



Hank
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Beitrag von Hank » 03.02.2011, 00:05

Aus wichtigen Gründen hat der Mieter dem Vermieter unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters und nach Maßgabe der Wichtigkeit der vorgebrachten Gründe Zutritt zur Wohnung gewähren. Und sich um einen Nachmieter umschauen ist so ein wichtiger Grund, den die Mieter nicht ignorieren können.

Außerdem werden Sie wohl einen Zweitschlüssel zur Wohnung haben, oder? Aber auch ein Schlüsseldienst wäre kein Grund für eine Besitzstörungsklage von Seiten des geheimnisvollen Paares.

lg Hank 8) 8) 8)

kdk
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Beitrag von kdk » 04.02.2011, 11:10

Hallo Hank,
danke, für die Info. Ich kann also nach Ankündigung des Termins auch in Abwesenheit des Paares die Wohnung betreten, ohne im Unrecht zu sein??

Lg K.

MG
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Beitrag von MG » 04.02.2011, 15:52

Ja, aber ob das vernünftig ist, ist eine andere Frage... Man kann dann leicht behaupten, es sei etwas gestohlen worden etc.

Ich teile Hanks Meinung, wonach es keine Besitzstörung sei, wenn man als Vermieter die vermietete Wohnung mit SchlüDienst aufmacht, übrigens nicht!!!


mfG
MG

Hank
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Beitrag von Hank » 06.02.2011, 18:39

Eigenmächtig ohne wichtige Gründe und ohne Wissen des Vermieters das Schloss der Wohnung auszutauschen ist auch nicht gerade die feine englische Art, oder?

Ein Diebstahl muss vor allem bewiesen werden.

Und falls es bei einer unaufschiebaren, unangemeldeten Besichtigung für die Mieter peinlich werden würde, kann ja abgebrochen werden...

Natürlich soll der Vermieter immer abwägen und versuchen, eine friedliche und gütliche Lösung zu suchen bzw. auf die Eigenheiten der Mieter möglichst eingehen. Die Mieter umgekehrt aber auch.

Hank 8) 8) 8)

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