Rasenmähen rechtlich geregelt?

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Rasenmähen rechtlich geregelt?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2004, 18:12

Hallo!



Kurze Beschreibung der Situation:

Ich besitze ein Grundstück in Salzburg nahe der Au, also im Grünland.

Da ich aber dorrt nicht wohne, benutze ich es als Wochendgrundstück, rein zur Erholung (bauen darf ich ja nicht).

Nun wohnt aber dort, im einzigen Haus weit und breit, leider aber angrenzend an mein Grundstück, eine 94 Jahre alte Frau, deren Hobby es ist, andere Leute anzuzeigen, aus welchen banalen Gründen auch immer. Sie ist es eben offensichtlich nicht gewohnt, dass es auch noch andere Menschen auf dieser Welt gibt.



Nun versucht diese Frau mich gesetzlich dazu zu zwingen (RSB Schreiben der Gemeinde mit der Aufvorderung) den Rasen zu Mähen. Es gibt jedoch mit ihr eine mündliche Vereinbarung aus 1997, zu welcher sie sich bereit erklärt hat den Überwuchs selbst zu schneiden, was sie bisher auch gemacht hat.



Nun meine Frage, gibt es ein Gesetz welches mich als Naturliebhaber dazu zwingen kann den Rasen zu mähen.

(Ich dachte immer man kann sogar Geld dafür bekommen, wenn man nicht mäht??)



Vielen Dank für eine Antwort

Mike




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RE: Rasenmähen rechtlich geregelt?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2004, 18:38

Das Einzige, was auf DEINEM Grundstück nicht wachsen darf ist: Hanf, Schlafmohn, ....







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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RE: Rasenmähen rechtlich geregelt?

Beitrag von JUSLINE » 17.08.2004, 13:26

Naja das war mir dann schon irgendwie klar.

Aber mir geht es darum um es einen Pasus gibt der besagt:



.. durch Samenflug oder Überwuchs darf man niemanden beeinträchtigen ....



oder so??



Ist diese Grundstückspflege also irgendwo gesetzlich verankert? Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene??




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RE: Rasenmähen rechtlich geregelt?

Beitrag von JUSLINE » 18.08.2004, 15:00

Hallo Mike,



Du müßtest Deine Frage an die Gemeinde, in welcher Dein Grundstück liegt, stellen. Es kann durchaus sein, daß zur Grundstückspflege, welches kein Baugebiet ist, eine Verordnung über die Instandhaltung durch die Gemeinde erlassen wurde, von welchem Du nichts weißt.

Ich glaube aber nicht, daß es dazu ein Gesetz gibt. Wenn, dann höchstens eine Verordnung, welche allein durch eine Gemeinde oder einen Landkreis erlassen werden kann.

Ich z.Bsp. habe mich seinerzeit auch für Wälder hier in Bayern interessiert, weil diese äußerst günstig angeboten wurden. Allerdings stehen viele Verpflichtungen mit dem Erwerb eines Waldes in Verbindung. Du mußt z.Bsp. den Wald bewirtschaften, beforsten, etc....! Nicht nur kaufen und dann braach liegen lassen, sondern instandhalten.

Insofern kann ich mir auch vorstellen, daß dies auch für Freiflächen möglich ist, um vielleicht ein Landschaftsbild nicht zu verunstalten - je nach Region und Gebiet.

Ich rate Dir deshalb, setze Dich mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung und frage nach bzw. laß es Dir schriftlich geben, welche Pflichten Du aus dem Grundstücksbesitz bezüglich der Grundstückspflege hast.



Gruß Nibbel






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RE: Rasenmähen rechtlich geregelt?

Beitrag von JUSLINE » 18.08.2004, 15:25

Danke einmal für die Anregung.

Ich habe mir heute vormittag einen Termin mit dem zuständigen Baureferenten geben lassen.

Wieso hier ein Baureferent und nicht ein Umweltreferent zuständig ist, ist für mich zwar nicht ganz nachvollziehbar, aber für einen Antennenmasten ist ja auch die Kulturabteilung von Nöten - aber das ist wieder eine andere Geschichte.



§422 ABGB besagt sogar, dass er sich das selbst zu schneiden hat. § 421 ABGB gestattet sogar Pflanzungen selbst an der Grundstücksgrenze und lässt Eigentum durch Zuwachs an jenen Ästen und Wurzeln entstehen, die sich im Nachbargrundstück verbreiten.



Soweit meine bisherigen Recherchen.






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