Sehr geehrter Damen u Herren
Bin ich Auslaender,u brauche bitte nur wessen was ist der unterschied zwischen Beschwerde erhebung an den VwGH und
eine Beschwerde erhebung an den Volksanwaltschaft?
Bitte brauche ich information, und danke vor Aus
MfG
Gamal Mohamed
Alexandria Agypten
Erkundigung
RE: Erkundigung
Sehr geehrter Herr Gamal,
> Bin ich Auslaender,u brauche bitte nur wessen was ist der unterschied zwischen Beschwerde erhebung an den VwGH
Es handelt sich um unterschiedliche Rechtsbehelfe bzw. Möglichkeiten.
An den VwGH- Verwaltungsgerichtshof - können Sie Beschwerde erheben, wenn Sie den "ordentlichen Instanzenzug" ausgeschöpft haben und sie keine weitere Berufung mehr machen können. Der Verwaltungsgerichtshof kann noch direkt in das Verwaltungsverfahren eingreifen, und es könnte aufgrund einer solchen Beschwerde ein Bescheid aufgehoben werden, den Sie bekämpfen wollten.
> und eine Beschwerde erhebung an den Volksanwaltschaft?
Durch Beschwerdeerhebeung an die Volksanwaltschaft kann nachträglich die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, des Verfahrens uäm. überprüft werden. Sie können mit einer solchen Beschwerde zwar nicht unmittelbar erreichen, dass ein von Ihnen nicht gewünschter Bescheid aufgehoben wird. Wohl aber können Sie durch Einschreiten der Volksanwaltschaft doch noch zu Ihrem Recht kommen, indem die Volksanwaltschaft auf das Handeln der Behörde einwirkt bzw die Volksanwaltschaft die Behörde mit einem etwaigen Fehler konfrontiert und sich dann die Behörde zu einer Änderung der bisherigen Vorgangsweise entscheidet.
Bitte schreiben Sie wieder, falls Sie etwas nicht verstanden haben sollten.
mfg, akita
> Bin ich Auslaender,u brauche bitte nur wessen was ist der unterschied zwischen Beschwerde erhebung an den VwGH
Es handelt sich um unterschiedliche Rechtsbehelfe bzw. Möglichkeiten.
An den VwGH- Verwaltungsgerichtshof - können Sie Beschwerde erheben, wenn Sie den "ordentlichen Instanzenzug" ausgeschöpft haben und sie keine weitere Berufung mehr machen können. Der Verwaltungsgerichtshof kann noch direkt in das Verwaltungsverfahren eingreifen, und es könnte aufgrund einer solchen Beschwerde ein Bescheid aufgehoben werden, den Sie bekämpfen wollten.
> und eine Beschwerde erhebung an den Volksanwaltschaft?
Durch Beschwerdeerhebeung an die Volksanwaltschaft kann nachträglich die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, des Verfahrens uäm. überprüft werden. Sie können mit einer solchen Beschwerde zwar nicht unmittelbar erreichen, dass ein von Ihnen nicht gewünschter Bescheid aufgehoben wird. Wohl aber können Sie durch Einschreiten der Volksanwaltschaft doch noch zu Ihrem Recht kommen, indem die Volksanwaltschaft auf das Handeln der Behörde einwirkt bzw die Volksanwaltschaft die Behörde mit einem etwaigen Fehler konfrontiert und sich dann die Behörde zu einer Änderung der bisherigen Vorgangsweise entscheidet.
Bitte schreiben Sie wieder, falls Sie etwas nicht verstanden haben sollten.
mfg, akita
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