Erbfrage

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Duffbeer
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Erbfrage

Beitrag von Duffbeer » 18.01.2011, 23:06

Grüß Gott,

Anfangs Dezember ist meine Großmutter verstorben, nun entbrennt zwischen den zwei erberechtigten Parteien (Meine Mutter, Schwester und ich) bzw (meiner Tante + deren 2 Kinder) ein regelrechter Streit.

Liegenschaften und Besitztum listen sich auf wie folgt.

Ein Grundstück + Haus
Eigentumswohnung
Großer Betrag an Bargeld
Auto

Meine Großmutter war niemals gut zu sprechen auf meine tante und hat sie deswegen auch aus ihrem testament streichen lassen, Im November als meine großmutter noch am Leben war, besuchte uns deswegen ein Anwalt und wir klärten die rechtliche Sache des Ganzen durch ein neu aufgesetztes testament, indem meine Schwester und ich zu jeweils 3/8 des Hauses beteiligt wurden. Dieses in Form eines Schenkungsvertrages. Das Gleiche mit der Wohnung die auf mich überschrieben wurde.
Meine Tante hält 2/8 des Hauses, ist nun wie wir im grundbuch eingetragen. Anwalt war damals zugegen (hausbesuch). Meine Tante beseitzt die 2/8 vermutlich schon länger.

Meine großmutter wusste Zeit ihres Lebens darüber bescheid das uns unsere tante vermutlich klagen würde und überschrieb meiner mutter zusätzlich das Fruchtgenussrecht auf die oben genannten Liegenschaftsanteile. Immerhin wohnt sie seit 40 jahren dort und braucht wie jeder normale Mensch ein wenig Zeit um abschied zu nehmen und auszuziehen.

Das Bargeld teilt sich laut letztem Testament zu jeweils einem 4tel an die 4 Enkel auf.

Als ich heute dann beim Anwalt saß zur ersten Anhörung, wurde meiner Tante dann erstmals klar das sie wohl leer ausgegangen ist und sprach daraufhin wüste drohungen aus.

1) Sie bezweifelt das meine großmutter Im Zeitraum der Schenkungen bei rechtem verstand war, zweifelt also ihre zurechnungsfähigkeit an und droht das testament anzufechten und uns zu klagen.

2) Sie will weiters das meine Mutter (Die laut testament mit unentgeltlichem fruchtgenuss beerbt ist), miete bezahlt, solange sie weiterhin indem Haus wohnt. Außerdem droht sie mit Klage wenn sie nicht innerhalb von einem jahr das Haus räumt.

ich versuche momentan die Parteien zu beruhigen denn unser aller Ziel ist der Verkauf des Hauses.

Heute fiel mir dann noch ein testament von 2004 in die hände, wo das beinahe idente testament beim selben anwalt wie beim testament zuletzt auf gesetzt wurde. Der Wille meiner großmutter ist für mich deswegen eindeutig und nicht anzuzweifeln, da sie uns das haus und die Wohnung lazut diesem testament schon 2004 überschreiben wollte und uns vor ihrem frühen Tod die Anteile lediglich noch zusätzlich geschenkt hat.



Frage 1) Kann meine Tante Forderungen irgendwelcher Art stellen? Wieweit reicht ihre Macht.

Was nutzt der fruchtgenussrecht meiner mutter? Muss sie jetzt an meine tante miete bezahlen?

frage 2) Hätte sie im fall einer gerichtlichen Klage irgendeine chance mit ihrer "zurechnungsfähigkeits" beschuldigung? Sie bezichtet uns jetzt das wir sie beeinflusst hätten.

Meine Großmutter war zeit ihres lebens zu 100% zurechnungsfähig und es war ihre idee mir das zu schenken, Niemals bat ich um irgendwas!

Es gibt weiters etwa rund 10 zeugen+ Notar + uns die bezeugen können das meine großmutter sehr wohl zurechnungsfähig war.

Der anwalt hätte die verträge doch garnicht aufsetzen und mit uns abschließen können, wenn er nicht 100% sicher gewesen wäre, richtig?

3) Was kann meine Tante fordern als pflichtteil? Wieviel ist das etwa?

ich danke euch um jede form der information! Mir ist momentan relativ unwohl damit und ich kann sehr schlecht schlafen weil ich irgendwie um mein Erbe und meine Existenz fürchte und der streit so extrem sinnlos ist.

Muss ich mir Sorgen machen oder ist das nicht notwendig in diesem Fall?

Also nochmals danke wenn sich das einer anschauen mag und vielleicht bescheid weiß. :)

lg



MG
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Beitrag von MG » 19.01.2011, 09:47

Zuerst einmal: Ihr Sachverhalt spielt in Ö? Ich frage nur, weil ein paar Details ungewöhnlich sind...
Duffbeer hat geschrieben: Im November als meine großmutter noch am Leben war, besuchte uns deswegen ein Anwalt und wir klärten die rechtliche Sache des Ganzen durch ein neu aufgesetztes testament, indem meine Schwester und ich zu jeweils 3/8 des Hauses beteiligt wurden. Dieses in Form eines Schenkungsvertrages.
Sie schreiben Testament, aber es war eine Schenkung, auch nicht eine Schenkung auf den Todesfall, oder?

Duffbeer hat geschrieben:Meine großmutter wusste Zeit ihres Lebens darüber bescheid das uns unsere tante vermutlich klagen würde und überschrieb meiner mutter zusätzlich das Fruchtgenussrecht auf die oben genannten Liegenschaftsanteile. Immerhin wohnt sie seit 40 jahren dort und braucht wie jeder normale Mensch ein wenig Zeit um abschied zu nehmen und auszuziehen.
An welchen Anteilen hat Ihre Mutter das Fruchtgenussrecht erhalten? An den Anteilen, die Ihrere Tante gehören, gehts ja wohl nicht. Und an den eigenen Anteilen und an Ihren Anteilen (insges. 6/ 8 ) ist die bücherliche Einräumung nicht möglich, weil die Judikatur die Begründung eines Fruchtgenussrchtes nur an ideellen Anteilen als nicht zulässig erachtet.

Aus Ihrem Sachverhalt ist aber immer noch nicht klar, ob es ein neueres Testament (nicht Schenkungsvertrag!) als jenes von 2004 gab. Wenn nicht, dann gilt das Testament von 2004, soweit nicht durch die zwischenzeitliche Schenkung halt gewisse Dinge schon erledigt sind. Gibt es ein Neueres, dann gilt dieses (alles natürlich nur dann, wenn die Testamente gültig sind).

Fragen:

1. Ihre Tante ist weder gesetzliche Erbin (da Ihre Mutter da ist) noch ist sie Pflichtteilsberechtigte, also wäre Sie nur am Verfahren zu beteiligen, wenn Sie in einem Testament (so es eines gibt) "drinnen ist". Wenn auch das nicht, dann hat sie im Verlassenschaftsverfahren eigentlich "nichts verloren".

Wenn Sie meint, sie könne den Schenkungsvertrag anfechten, dann soll sie das tun, nach Ihren Informationen wäre dann aber auch nichts für sie gewonnen, weil dann wäre halt das Testament 2004 wieder dran, in dem sie ja aber nicht vorkommt, oder?

2. Wenn es keine Nutzungsvereinbarung oder ein gültiges Fruchtgenussrecht gibt, dann hat Ihre Tante wohl tatsächlich Anspruch auf Ersatz, wenn ein Miteigentümer (Ihre Mutter) eine gemeinsame Liegenschaft alleine nützt. Ihre Tante hätte Anspruch auf 1/4 eines angemessenen Benützungsentgeltes.

Interessant ist zu klären, aufgrund welcher Vereinbarung Ihre Mutter die LS genützt hat, als die Oma zu 6/8 und die Tante zu 2/8 Eigentümerinnen waren. War da die Oma alleine im Haus und die Mutter hat bei ihr gewohnt? Hat die Tante auch im Haus gewohnt?

3. Ihre Tante ist nicht pflichtteilsberechtigt.

Zum Abschluss - wie immer - der Hinweis, dass meine Auskunft keinesfalls die Einholung detaillierten fachlichen Rates ersetzt, zumal die Gefahr besteht, das ich Ihren Sachverhalt nicht richtig verstanden oder interpretiert habe etc.

Sie sollten die ganze Problematik unbedingt noch mit dem ohnedies schon involvierten Kollegen oder dem Verlassenschaftskommissär (Notar, der die Verl. abhandelt) besprechen.


mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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