Kleine GmbH

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clackner
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Kleine GmbH

Beitrag von clackner » 18.01.2011, 11:40

Weiß irgendjemand in diesem Forum wann nun endlich die "kleine GmbH" mit 10000 Euro Stammeinlage eingeführt wird?

Bin für jeden Kommentar dankbar!



MG
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Beitrag von MG » 18.01.2011, 14:09

Wurde Anfang 2010 ziemlich still und leise auf die lange Bank geschoben, obwohl man einen "fertigen Entwurf" (angeblich) hatte. Grund war nach meinem Wissenstand ua, dass man sich nicht auf "begleitende Maßnahmen" wie verpflichtende Kapitalbildung duch Nichtentnahmen usw. einigen konnte.

Im übrigen ist man z.B. im Ministerium schon mit kleineren Aufgaben, wie etwa ordnungsgemäßen Richterbesetzungen überfordert, also wirds wohl noch dauern... :roll:

clackner
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Beitrag von clackner » 18.01.2011, 17:26

Danke MG für die Antwort, naja dann heißt es wohl warten. Ist ja nichts Neues in unserem schönen Land.

Hank
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Beitrag von Hank » 20.01.2011, 07:15

Wie wär's mit einer GmbH nach englischem Recht? - eine Ltd. kann man angeblich innerhalb von einem Tag gründen und man kommt u.U. sogar ohne Stammeinlage aus. Muss man sich allerdings mit dem Common Law der Engländer vertraut machen

meint Hank 8) 8) 8) 8) 8)

clackner
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Kleine GmbH

Beitrag von clackner » 20.01.2011, 08:48

Danke für Ihren Kommentar.

Ich gebe zu die Überlegung ist mir auch schon in den Sinn gekommen.
Ich glaube aber, mich erinnern zu können, daß es diesbezüglich noch erhebliche Rechtsunsicherheiten gibt, was die Anerkennung einer Ltd. in Österreich anbelangt? Oder?

Hank
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Beitrag von Hank » 21.01.2011, 03:32

Durch die Niederlassungsfreiheit in der EU ist klar: eine „Limited“ ist auch in Österreich möglich.



Das Mindestkapital für die österreichische GmbH beträgt ja EUR 35.000,--; eine Limited kann aber scheinbar schon mit einem Mindestkapital von einem läppischen englischen Pfund gegründet werden. 


Soll die Limited dauerhaft in Österreich tätig werden, muss man eine selbständige Zweigniederlassung“ gründen und im österreichischen Firmenbuch bzw. Handelsregister eingetragen sein. Sicher ein Fall für einen Notar.



Steuerlich wird eine Austro-Limited der österreichischen GmbH wohl gleichgestellt sein + doppelte Buchhaltung usw.

Mit einer „Limited & Co KG“-Konstruktion ist scheinbar noch mehr Steuer zu sparen.

Ltd. ist jedenfalls ein Kürzel für nicht vorhandenes Stammkapital und wird eben von Banken und Lieferanten hierzulande mit Vorsicht genossen.

Hängt insgesamt davon ab, welche Gesellschaftsform konkret für Ihr Unternehmen die geeignetste ist, meint


Hank



8) 8) 8) 8)

clackner
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Beitrag von clackner » 21.01.2011, 08:49

Vielen Dank Hank für Ihre Antwort!!

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