Hallo! Ich habe eine Frage an euch und zwar geht es um meinen zukünftigen Ex-Mann, mit dem ich aufgrund einiger "Aufteilungsgründe" nach wie vor Kontakt hatte und der eigentlich wollte dass wir "Freunde" bleiben. Nun gab es einige Gespräch zwischen uns, in dem ich ihm im Vertrauen Dinge erzählt habe die ich in meinem Umfeld gehört habe - er hat diese Gespräche angeblich ohne mein Wissen aufgezeichnet und möchte mich nun wegen "Rufmord" (es geht um seine neue Lebensgefährtin und ihre Familie) anklagen?? Geht das?? Meinerseits habe ich eigentlich nur "Gerüchte" die ich gehört habe weitererzählt - ja ich weiß, auch blöd von mir, aber irgendwie wollte ich ihn "schützen" - sehr schlau, wirklich gut gemacht. Ich habe im Strafgesetzbuch gelesen dass er sich mit der Aufzeichnung unserer Gespräche ohne mein Wissen selbst strafbar gemacht hat? Weiters hatte er Zugang zu meinen privaten Mails/Acoounts wie Facebook etc. da er ein "Überwachungsprogramm" installiert hatte mit dem er meine Passwörter knacken kann bzw. konnte und hat so Einsicht in meinen privaten Mailverkehr etc. gehabt.
Könnt ihr mir da weiterhelfen was mir in diesem Fall schlimmstenfalls passieren kann??
Danke!
Gespräche heimlich aufgezeichnet
Für den strafgesetzlichen Tatbestand der Ehrenbeleidigung bzw. der üblen Nachrede ist wichtig, dass die Kränkungen vor einem größeren Personenkreis geschehen sind bzw. einem größeren Personenkreis zugänglich sind, z.B. über die Presse oder mit einem Massen-Mail.
Grundsätzlich hat jeder das Recht vor Gericht zu ziehen, wenn er oder sie sich in seinen/ihren Rechten verletzt sieht. Aber was soll da herauskommen bei einem Rosenkrieg?
Ein Strafmaß hängt immer vom versuchten Schaden, von der Absicht und von der kriminellen Energie ab, die dafür aufgewendet wurde. Bei einer zerrütteten Ehe ist der juristische Maßstab sowieso etwas höher anzusetzen, weil das ein privater Ausnahmezustand ist, der für die Öffentlichkeit im Normalfall kein Gefährdungspotenzial darstellt.
Natürlich, mit den heimlichen Aufzeichnung und Zugang zu Ihren Accounts wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, wofür Schadenersatz möglicherweise zu leisten ist, wenn man dadurch in der Öffentlichkeit bloßgestellt wurde.
Ich denke, man wird diese ganzen Aktionen im Aufteilungsverfahren berücksichtigen bzw. im Verfahren bei einer streitigen Scheidung. Falls Ihr Ex weiterhin Ihre e-Mails heimlich mitliest, müssen Sie zur Not auf Unterlassung klagen
meint mit lg Hank

Grundsätzlich hat jeder das Recht vor Gericht zu ziehen, wenn er oder sie sich in seinen/ihren Rechten verletzt sieht. Aber was soll da herauskommen bei einem Rosenkrieg?
Ein Strafmaß hängt immer vom versuchten Schaden, von der Absicht und von der kriminellen Energie ab, die dafür aufgewendet wurde. Bei einer zerrütteten Ehe ist der juristische Maßstab sowieso etwas höher anzusetzen, weil das ein privater Ausnahmezustand ist, der für die Öffentlichkeit im Normalfall kein Gefährdungspotenzial darstellt.
Natürlich, mit den heimlichen Aufzeichnung und Zugang zu Ihren Accounts wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, wofür Schadenersatz möglicherweise zu leisten ist, wenn man dadurch in der Öffentlichkeit bloßgestellt wurde.
Ich denke, man wird diese ganzen Aktionen im Aufteilungsverfahren berücksichtigen bzw. im Verfahren bei einer streitigen Scheidung. Falls Ihr Ex weiterhin Ihre e-Mails heimlich mitliest, müssen Sie zur Not auf Unterlassung klagen
meint mit lg Hank





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