Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Mein Vater, zum dem ich kaum Kontakt hatte, ist verstorben. Er war deutscher (und bulgarischer) Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Meine Mutter und ich (beide deutsch) sind nach deutschem Recht Erben. Wir wissen, dass mein Vater sein Vermögen zu einem großen Teil in Östereich angelegt hatte, kennen aber weder die Höhe des Vermögens noch wissen wir wo dieses angelegt ist Es existieren auch keinerlei Unterlagen dazu. Wir vermuten eine österreichische Bank in Nähe der deutschen Grenze. Leider erhalten wir auf unsere Anfragen bei möglichen Banken nur sehr zögerlich Auskunft, was sicher dem österreichischen Bankgeheimnis geschuldet ist.
Frage: Wie kann ich herausfinden, mit welcher Bank eine Geschäftsbeziehung bestand? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit zentral anzufragen (z.B. Bundesbank), um nicht sämtliche Banken anschreiben zu müssen? Muss die Verlassenschaft gerichtlich festgestellt werden, wenn ja welches Gericht ist zusändig und welche Kosten sind zu erwarten?
Vielen Dank für jede Antwort!
Dalexo
Verlassenschaft Ausländer in Österreich - Suche nach Konten
Sowas passiert eben, wenn man trotz allem zum Erblasser keinen Kontakt hält und obwohl Sie wussten, dass er ein gewisses Vermögen besitzt.
Warum sollte die Bank da kontaktfreudiger sein? Vielleicht hat er ja irgendwo bei einem Gericht ein Testament hinterlegt und wo Sie dann ohnehin nicht bedacht werden?
Vielleicht hat er ja alles auf einem Anonym-Sparbuch mit Losungswort geparkt? Nachrichtenloses Vermögen auch in Wertpapier-Depots kommt immer wieder vor. Das verjährt nach 30 Jahren und fällt dann der Bank, je nach Statut, für gemeinnützige Zwecke zu.
Der Erblasser könnte ja auf diese Weise vorgesorgt haben, dass sein Barvermögen nicht in die Verlassenschaft fällt. Kommt in den besten Familien vor.
Hank

Warum sollte die Bank da kontaktfreudiger sein? Vielleicht hat er ja irgendwo bei einem Gericht ein Testament hinterlegt und wo Sie dann ohnehin nicht bedacht werden?
Vielleicht hat er ja alles auf einem Anonym-Sparbuch mit Losungswort geparkt? Nachrichtenloses Vermögen auch in Wertpapier-Depots kommt immer wieder vor. Das verjährt nach 30 Jahren und fällt dann der Bank, je nach Statut, für gemeinnützige Zwecke zu.
Der Erblasser könnte ja auf diese Weise vorgesorgt haben, dass sein Barvermögen nicht in die Verlassenschaft fällt. Kommt in den besten Familien vor.
Hank



Danke für die Informationen. An wen muss man sich wenden, um ein Verlassenschaftsverfahren einzuleiten? Mein Vater war Deutscher und hatte keinen Wohnsitz in A.
Da es sich nicht um Millionen handelt: Ist mit sehr hohen Kosten zurechnen?
Zu Erklärung (spez. für Hank): Mein Vater hat meine Mutter (und mich) vor vielen Jahren allein gelassen und nie unterstützt, auch keinerlei Unterhalt gezahlt. In den letzten Jahren war er ab und zu aufgetaucht, es gab auch ein recht normales Verhältnis. Seine Finanzen hat er absolut geheim gehalten. Ich glaube aber nicht, dass es sich um anonyme Geldanlagen handelt.
Da es sich nicht um Millionen handelt: Ist mit sehr hohen Kosten zurechnen?

Zu Erklärung (spez. für Hank): Mein Vater hat meine Mutter (und mich) vor vielen Jahren allein gelassen und nie unterstützt, auch keinerlei Unterhalt gezahlt. In den letzten Jahren war er ab und zu aufgetaucht, es gab auch ein recht normales Verhältnis. Seine Finanzen hat er absolut geheim gehalten. Ich glaube aber nicht, dass es sich um anonyme Geldanlagen handelt.
Wollte Sie auf keinen Fall schwach anreden, Herr Dalexo. Aber es gibt ja den bösen Spruch "Das Beste was ein Vater für seinen Sohn tun kann, ist zu sterben" ( stammt angeblich von Henry Ford oder so)
Jedenfalls wenn der Nachlass voraussichtlich nicht mehr als 4.000 Euro beträgt kann man das Verlassenschaftsverfahren auch beim Bezirks-Gericht von einem öffentlichen Notar/Gerichtskommisär eröffnen lassen, der klärt dann, ob Vermögen bzw. Schulden da sind und erledigt die nötigen Erklärungen.
lg Hank

Jedenfalls wenn der Nachlass voraussichtlich nicht mehr als 4.000 Euro beträgt kann man das Verlassenschaftsverfahren auch beim Bezirks-Gericht von einem öffentlichen Notar/Gerichtskommisär eröffnen lassen, der klärt dann, ob Vermögen bzw. Schulden da sind und erledigt die nötigen Erklärungen.
lg Hank




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