Nachdem ich eine Rechnung vom 29.11.2002 und eine weitere vom 17.12.2002 an die entsprechende Firma gezahlt hatte erhielt ich am 01.08.2003 - ohne jegliche vorherige Schreiben von der eigentlichen Fa. - von einem Inkasso-Unternehmen ein Schreiben mit der Forderung der Summe aus beiden Rechnungen zzgl. Mahn- und Inkassoauslagen.
Nachdem ich bei meiner Bank daraufhin recherchiert hatte stellte sich heraus, dass das auf der Rechnung angegebene Konto der ursprünglichen Fa. erloschen war und das Geld dort nie angekommen ist. Ich habe sämtliche Unterlagen an das Unternehmen gefaxt mit der Bitte um Stellungnahme und Einstellung des Inkassoverfahrens.
Seit dem Zeitpunkt hatte ich bis zum 20.07.2004 nichts mehr von der Firma oder dem Inkassounternehmen gehört. Nun liegt ein Schreiben der Rechtsanwältin der Fa. vor, mit der Aufforderung die Rechnung aus dem Jahr 2002 zu zahlen.
Ist die Vorgehensweise der Fa. überhaupt legitim und bin ich dazu gezwungen nun eine Rechnung aus dem Jahr 2002 noch zu zahlen, nachdem die Fehler bei der Firma und dem Inkassounternehmen liegt? Wann verfällt eine Rechnung - gibt es hier ein Zeitlimit nach deutschem Recht?
Offene Rechnung
RE: Offene Rechnung
...also, wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, wurde von Deinem Konto kein Geld abgebucht (sprich: keine Überweisung von Deinem Konto), oder?
Du mußt natürlich die Schulden trotzdem begleichen, aber ohne die zusätzlichen RA-Kosten, Zinsen, ...
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Du mußt natürlich die Schulden trotzdem begleichen, aber ohne die zusätzlichen RA-Kosten, Zinsen, ...
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: Offene Rechnung
>Nachdem ich bei meiner Bank daraufhin recherchiert hatte stellte sich heraus, dass das auf der Rechnung angegebene Konto der ursprünglichen Fa. erloschen war und das Geld dort nie angekommen ist. Ich habe sämtliche Unterlagen an das Unternehmen gefaxt mit der Bitte um Stellungnahme und Einstellung des Inkassoverfahrens.
Wurde Geld von Ihrem Konto abgebucht, bzw. wurde das vielleicht zurückgebucht und Sie haben es übersehen? Das müßte ja auch in Ihrer Buchhaltung aufscheinen (?)
Jedenfalls verjährt die Forderung aus einer solchen Rechnung in aller Regel nicht vor dem Ablauf von drei Jahren manchmal viel später.
mfg, akita
Wurde Geld von Ihrem Konto abgebucht, bzw. wurde das vielleicht zurückgebucht und Sie haben es übersehen? Das müßte ja auch in Ihrer Buchhaltung aufscheinen (?)
Jedenfalls verjährt die Forderung aus einer solchen Rechnung in aller Regel nicht vor dem Ablauf von drei Jahren manchmal viel später.
mfg, akita
RE: Offene Rechnung
Hallo,
zu Deiner Frage möchte ich Dir folgendes mitteilen:
Für Unternehmen besteht eine Verjährungsfrist bei Forderungen an Privatpersonen von 2 Jahre. Das heißt, Deine Rechnung ist aus dem Jahr 2002 und die Verjährungsfrist beginnt am 01.01.2003 und endet am 31.12.2004. Das bedeutet für Dich, daß Du zum jetzigen Zeitpunkt die Rechnung noch bezahlen mußt, weil Du Dich noch nicht auf die Verjährung berufen kannst.
Das Vorgehen der Firma ist nicht einwandfrei. Es ist normalerweise üblich, daß eine Firma ein Mahnverfahren mit max 2. Mahnungen vornimmt und erst dann nach frutchlosem Verlauf weitere Schritte, wie ein Inkassountnernehmen zu beauftragen, in die Wege leitet.
Solltest Du auf die Verjährung spekulieren, paß auf, das Inkassounternehmen müßte dann, um die Verjährung zu unterbrechen, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, und das wird teuer.
Ich rate Dir, bezahle nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag (ohne weitere veranschlagte Kosten) und ich denke, daß damit dann diese Sache als erledigt betrachtet werden kann.
Gruß Nibbel (kein Jurist)
zu Deiner Frage möchte ich Dir folgendes mitteilen:
Für Unternehmen besteht eine Verjährungsfrist bei Forderungen an Privatpersonen von 2 Jahre. Das heißt, Deine Rechnung ist aus dem Jahr 2002 und die Verjährungsfrist beginnt am 01.01.2003 und endet am 31.12.2004. Das bedeutet für Dich, daß Du zum jetzigen Zeitpunkt die Rechnung noch bezahlen mußt, weil Du Dich noch nicht auf die Verjährung berufen kannst.
Das Vorgehen der Firma ist nicht einwandfrei. Es ist normalerweise üblich, daß eine Firma ein Mahnverfahren mit max 2. Mahnungen vornimmt und erst dann nach frutchlosem Verlauf weitere Schritte, wie ein Inkassountnernehmen zu beauftragen, in die Wege leitet.
Solltest Du auf die Verjährung spekulieren, paß auf, das Inkassounternehmen müßte dann, um die Verjährung zu unterbrechen, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, und das wird teuer.
Ich rate Dir, bezahle nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag (ohne weitere veranschlagte Kosten) und ich denke, daß damit dann diese Sache als erledigt betrachtet werden kann.
Gruß Nibbel (kein Jurist)
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