Besitzstörung

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a684dd572b1887661782981659331eed_217
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Besitzstörung

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_217 » 30.12.2010, 14:25

Hallo,
ich habe bei meiner Eigentumswohnung 3 Parkplätze miterworben.
Es parken immer wieder fremde Autos auf diesen Flächen. Habe nun ein Hinweisschild mit "Privatgrundstück Parken verboten" aufgestellt jedoch ohne Erfolg.
In ca. 20 Metern ist ein größerer Parkplatz vorhanden (weiß nicht ob dieser Privatfläche ist).
Wie kann ich vorgehen damit ich solche Falschparker von meinem Grundstück fernhalten kann.
Wenn ich eine Klage androhe, habe ich überhaupt eine Chance wenn in der Nähe ein Parkplatz ist und mir kein Schaden entsteht wenn dort ein Parkplatz frei ist.

Danke



Hank
Beiträge: 1526
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 30.12.2010, 18:40

Sie können binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn diese Parkplätze Ihnen gehören bzw. von Ihnen gemietet sind. Damit diese Maßnahme wirkt, müssen Sie konsequent gegen jeden Falschparker eine derartige Klage einbringen, damit sich unter den Parkern in der Gegend herumspricht, dass hier Konsequenzen drohen.

Also: Zettel auf die Scheibe auf dem draufsteht, dass das KFZ widerrechtlich abgestellt ist, versehen mit Uhrzeit, Datum, Kennzeichen und Automarke. Darauf kann der Autobesitzer auch lesen, dass ein Foto gemacht wurde, und wenn er keine Besitzstörung will, kann er sich bei Ihnen melden und z.B. dreissig Euro zahlen. Ansonsten kriegt der RA was zu tun. Wirkt Wunder.

Eine eventuelle Schadenersatzklage muss in einem eigenen Verfahren eingebracht werden, das erheblich länger dauert wie so ein Besitzstörungsverfahren, das nämlich geht zack-zack innerhalb weniger
Tage und kann das ohne Anwalt selber bei Gericht zu Protokoll geben.

lg Hank 8) 8) 8)

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