Recht auf Karten bei Gewinnspiel

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hubertus
Beiträge: 1
Registriert: 17.12.2010, 15:53

Recht auf Karten bei Gewinnspiel

Beitrag von hubertus » 17.12.2010, 16:01

Guten Tag,

ich habe bei einem Gewinnspiel mitgemacht und habe
"1 x 2 VIP Karten für Event x" gewonnen.



Nun zu meiner Frage.

In den AGB steht nichts davon, dass diese Karten personalisiert sind. Die Dame die mir diese Karten nun zusendet (Telefongespräch) hat mir aber gesagt, dass diese Karten personalisiert sind und nicht übertragbar. Selbst mit der zweiten Karte kommt man nur rein, wenn ich dabei bin. (Ausweispflicht)

Ist so etwas zulässig oder darf ich mit den Karten machen was ich will? Sprich verkaufen?!

Ich hätte bei dem Gewinnspiel nicht mitgemacht, wenn ich gewusst hätte, dass diese Karten nur für mich sind und nicht übertragbar sind.


Hier die AGB:

PUBLIC DAY

1. EINLEITUNG


1.1. ACTS Werbeveranstaltungen GmbH, Hasnerstraße 123, A-1160 Wien (nachfolgend "YPD" genannt) betreibt unter der Homepage www.YPDpeople.com den „Public-Day“, ein Gewinnspiel, bei dem sich Nutzer anmelden können.


1.2. Zur Teilnahme sind alle Personen, unabhängig von Alter, Beruf, Nationalität, Geschlecht oder Religion, berechtigt. Interessierte können sich auf der Homepage www.YPDpeople.com zum Gewinnspiel „Public-Day“ anmelden. Angemeldete Benutzer werden in Folge "Teilnehmer/-innen" genannt.


1.3. Das Gewinnspiel „Public-Day“ findet einmalig am 13. November 2010 statt.

2. GELTUNGSBEREICH DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

2.1. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche „Teilnehmer/-innen“ des Gewinnspiels „Public-Day“ auf www.YPDpeople.com.

3. NUTZUNGSBERECHTIGTE:

3.1. Es gelten keine Einschränkungen bezüglich der Teilnahme zum „Public-Day“. Alle Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Beruf, Religion oder Nationalität können sich zum „Public-Day“ anmelden und in Folge am Gewinnspiel teilnehmen.


3.2. Die Nutzungsberechtigten können sich unter Angabe der für die Anmeldung erforderlichen Daten auf dem Portal www.YPDpeople.com anmelden, sofern ihre angegebenen Daten korrekt sind und akzeptieren die Geltung dieser Teilnahmebedingungen.

3.3. Mit einer Anmeldung erwerben die Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, am Gewinnspiel "Public-Day" teilzunehmen, vorausgesetzt die angegebenen Daten sind korrekt.

4. SPIELREGELN

4.1. Um die Chance auf einen Gewinn zu haben, muss ein/-e Teilnehmer/-in das Gewinnspiel „Public Day“ durch Beantworten aller Fragen zu Ende spielen.


4.2. Die besten und schnellsten Teilnehmer/-innen des „Public-Day“ gewinnen die von YPD zur Verfügung gestellten Preise. YPD kann folglich nicht garantieren, dass ein/-e Teilnehmer/-in durch das Beenden des Gewinnspiels „Public-Day“ automatisch einen Gewinn erzielt.

5. NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN

5.1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel "Public-Day"ist ein Internetzugang erforderlich.

6. HAFTUNG

6.1. YPD schließt jegliche Haftung und jeglichen Schadenersatz aus, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht.
6.2. YPD übernimmt keine Haftung für etwaiges Versagen seitens des die Gewinne zustellenden Dienstleistungs-Unternehmens.

7. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERINNEN

7.1. YPD behält sich das Recht vor, Teilnehmer/-innen jederzeit von der Teilnahme am Gewinnspiel "Public-Day" auszuschließen.
7.2. Ein Ausschluss hat zu erfolgen, wenn der/die Teilnehmer/-in
7.2.1. gegen die Teilnahmebedingungen verstößt;
7.2.2. bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat.

8. ÄNDERUNGEN DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN

8.1. YPD behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zur ändern bzw. anzupassen.
8.2. Jede Änderung wird auf dem Portal www.YPDpeople.com veröffentlicht.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2010, 19:39

Da es sich hier um ein Gewinnspiel im Rahmen sicherlich einer Werbeaktion handelt und man als Teilnehmer seinen Namen und Adresse anzugeben hatte (anders als beispielsweise bei einer Tombola) und man ja dann auch schließlich selber persönlich den Preis gewinnt ist das Recht auf Übertragbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen bzw. anzunehmen.

Aber aus wichtigen, einleuchtenden Gründen wird einem der Veranstalter sicherlich entgegenkommen. Der Veranstalter will aber ansonsten grundsätzlich einen Schwarzmarkt mit den diversen Freikarten-Aktionen vermeiden, weil je nach Event sind oft einige Tausend Freikarten im Spiel.

Sponsoren erhalten oft als Gegenleistung Freikarten-Kontingente z.B. für Ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen, d.h. wer den Event besuchen will kann gehen oder muss die stets besonders gekennzeichnete Freikarte verfallen lassen, da geht's um Geld. Eh' klar.

H.H.H. 8) 8) 8) 8)

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