Liebes Forum!
Ich bin Mieter einer Mietwohnung. Da das Haus nicht gut gedämmt ist, sind unsere Heizkosten (Fernwärme) immer sehr hoch. Wir haben zwar einen Rauchfang, der aber saniert werden muss. Seit wir (3 Wohnungen) eingezogen sind, ist der Kamin nicht aktiv.
Nun möchten ich und zumindest ein weiterer Mieter (den 3. Mieter betrifft der Kamin nicht) einen Ofen anschließen.
Ist der Vermieter verpflichtet, den Rauchfang zu sanieren und diesen instandzuhalten?
Falls der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist, müssen wir seine Zustimmung einholen, wenn wir es auf unsere Rechnung machen würden? Das wir den Vermieter in Kenntniss setzten müssen ist klar, aber brauchen wir auch seine Zustimmung, wenn es um energiesparenden Maßnahmen geht?
Ich bedanke mich im Voraus!!!!
Glg
Michi
Rauchfang (Kamin) Sanierung
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, den Mietgegenstand in einem ortsüblichen Standard zu erhalten bzw. muss nützliche Verbesserung dort vornehmen, wo es eben z.B. um Wärme- oder Schalldämmung u.ä., also auch um einen einsatzbereiten Kamin geht.
Kann aber sein, dass über den MV durch die Zentralheizung eine Kaminnutzung ausgeschlossen ist.
Unterlässt der Vermieter aber verbessernde Maßnahmen, so kann ihm dies gerichtlich aufgetragen werden.
Der Mieter kann auch selbst tätig werden, muss aber vom Vermieter die Zustimmung einholen, die dieser in wichtigen Fällen jedoch nicht verweigern kann, wenn es um Grundbedürfnisse des Wohnens wie eben Heizen geht, vor allem wenn der Hauptmieter die Kosten trägt.
Natürlich darf aber kein Schaden am Haus oder an der Bausubstanz entstehen oder sonst wie die Wohngemeinschaft unzumutbar gestört werden.
Herzlichst Hank Hinterseer

Kann aber sein, dass über den MV durch die Zentralheizung eine Kaminnutzung ausgeschlossen ist.
Unterlässt der Vermieter aber verbessernde Maßnahmen, so kann ihm dies gerichtlich aufgetragen werden.
Der Mieter kann auch selbst tätig werden, muss aber vom Vermieter die Zustimmung einholen, die dieser in wichtigen Fällen jedoch nicht verweigern kann, wenn es um Grundbedürfnisse des Wohnens wie eben Heizen geht, vor allem wenn der Hauptmieter die Kosten trägt.
Natürlich darf aber kein Schaden am Haus oder an der Bausubstanz entstehen oder sonst wie die Wohngemeinschaft unzumutbar gestört werden.
Herzlichst Hank Hinterseer



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