Hallo,
ist es erlaubt auf einem Postwurf ein kleines Gewinnspiel unter zu bringen? (bzw. ein verweis dazu auf die Firmen Website)
Ich habe gehört ich kann mit dem UWG in konflikt kommen,...?
Vielen Dank!
Grüße,
Alex
Gewinnspiel auf einem Postwurf
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- Registriert: 15.11.2010, 16:01
Gewinnspiel auf einem Postwurf
Zuletzt geändert von Alexander Fuchs2 am 17.11.2010, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder kann einen Preis ausloben oder Glücksspiele und Wetten veranstalteten, soweit diese keine unerlaubten Inhalte haben bzw. nicht staatlichen bzw. konzessionierten Einrichtungen nach dem Glücksspielgesetz oder Börsegesetz vorbehalten sind.
Umgehungsgeschäfte sind nichtig und unseriöse Geschäftspraktiken fallen auch ohne Gewinnspiel irgendwann einmal auf.
Hank

Umgehungsgeschäfte sind nichtig und unseriöse Geschäftspraktiken fallen auch ohne Gewinnspiel irgendwann einmal auf.
Hank



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- Registriert: 15.11.2010, 16:01
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich möchte natürlich keine unseriösen Geschäftspraktiken ausführen sondern mehr dass, durch das Gewinnspiel, der Postwurf durch den Empfänger "genauer" ins Auge genommen wird.
Und dabei denke ich, würde ein kleines Gewinnspiel helfen.
Wobei ich mir im Moment sowieso noch nicht im klaren bin ob ich dies nun durchführen werde oder nicht...
Grüße.
danke für die Antwort.
Ich möchte natürlich keine unseriösen Geschäftspraktiken ausführen sondern mehr dass, durch das Gewinnspiel, der Postwurf durch den Empfänger "genauer" ins Auge genommen wird.
Und dabei denke ich, würde ein kleines Gewinnspiel helfen.
Wobei ich mir im Moment sowieso noch nicht im klaren bin ob ich dies nun durchführen werde oder nicht...
Grüße.
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