Gesetzlicher Auftrag zur getrennten Unterbringung?

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mks
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Gesetzlicher Auftrag zur getrennten Unterbringung?

Beitrag von mks » 30.10.2010, 10:29

Hallo!

Ich beziehe mich auf diesen Bericht:

http://www.krone.at/Oesterreich/RH-Beri ... ory-227863

Zitat: "Geistig abnorme Straftäter werden gemeinsam mit gesunden Insassen im Normalvollzug oder in psychiatrischen Krankenhäusern angehalten. Laut Rechnungshof widerspricht dies dem gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung."

Gibt es eine juristische Quelle, in welcher man diesen "gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung" nachlesen kann?

Dürfen z.B. Untersuchungshäftlinge mit unbescholtenen, depressiven Patienten (z.B. nach einem gescheiterten Suizidversuch) in der geschlossenen Psychiatrie zusammen(!) eingesperrt werden?

Gruss Martin



Hank
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Beitrag von Hank » 02.11.2010, 03:28

Nein, dürfen sie natürlich gemäß Strafvollzugsgestz nicht.

Untersuchungshaft ist eine Maßnahme im Ermittlungsverfahren, da sind die Häftlinge ja noch nicht verurteilt bzw. freigesprochen.

In "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher" sitzen auch Leute ein, die gar nicht einmal etwas begangen bzw. verbrochen haben müssen, sondern gerichtlich als gefährlich eingestuft worden sind.

Aber es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall und deren Umständen an. Viele wichtige Bestimmungen stehen in der Verfassung (z.B. Menschenrechtskonvention, Grundrechtekatalog...)

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mks
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Beitrag von mks » 03.11.2010, 11:41

Danke, lieber Hank, für die Antwort.

Bin aber immer noch nicht sicher, ob ich die Antwort richtig verstanden habe, die ich übrigens aus der Sicht des unbescholtenen Patienten verstanden wissen will, der mit Häftlingen nach einem gescheiterten Suizidversuch eingesperrt wurde:

Einer war ein verurteilter Häftling, der einen Taxifahrer mit dem Messer bedroht hat. Im Gefängnis hat er seine Matratze angezündet und war deshalb im geschlossenen Bereich der psych. Klinik - zusammen mit dem Suizid-Patienten.

Der andere war ein Untersuchungshäftling, der einen leeren Kinderwagen in einem Mehrparteienhaus angezündet hat.

Dürfen diese beiden mit einem verzweifelten Patienten gemeinsam untergebracht/eingesperrt werden (aus Sicht des Patienten)?

Gruss Martin

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.11.2010, 07:25

Absolut nicht, eh' klar - aber die erwähnten beiden anderen Patienten sind ja auch verzweifelte Menschen mit ihrer jeweiligen traurigen Story, oder?

Es hängt ja dann immer auch von den gerade zur Verfügung stehenden Kapazitäten ab, wo wer wie untergebracht wird.

Interessant wird Ihr Fall aber Meinung erst, wenn etwas greifbares passiert, wenn Ihnen z.B. die Situation unverhältnismäßig zusetzt und Ihr Heilungsfortschritt dadurch objektiv in Frage gestellt ist.

Das hängt auch vom Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus ab, also in was für eine Tarifklasse man hineinfällt und wohin man sich dann verlegen lassen könnte in so einem solchen unzumutbaren Fall.

Falls mehr passiert, ist eine Schadenersatzklage auch jederzeit möglich.

Aber hier hat man es ja auch mit hoheitlichen Angelegenheiten zu tun, da hat man als Staatsbürger die diversen Zumutungen irgendwie zu erdulden bis eben neue Gesetzesmaßnahmen durch die Parlamente verabschiedet wurden.

Und wissen'S eh' wie lange das in Österreich alles dauert und wo Österreich überall "Nachholbedarf" hat. Stichwort "Kompetenzen", Stichwort "Transparenz".

Öffentliche Krankenhäuser sind Landesangelegenheiten, Strafvollzug ist Bundessache.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie und alle sind aufgerufen sich an der Willensbildung zu beteiligen, aber wie es mit der Wahlbeteiligung oder sonstiger zivilgesellschaftlicher Beteiligung ausschaut ist sattsam bekannt.

Für alle Rechte, die es so gibt musste oft bitter gekämpft werden - von Revolution bis hin zu normalen Endlos-Debatten und Streiks (siehe jetzt wieder einmal die Unis).

Depression ist eine Krankheit der Ohnmacht und Sie lieber Martin haben scheinbar genug Kräfte um was gegen den ganzen Wahnsinn (auch in Ihnen) zu unternehmen.

A bissl was kann man immer tun, die Welt erlösen müssen wir sowieso nicht. Ich wünschen Ihnen Dampf und knallharte Partystimmung!

Schöne Welt, böse Leut' - so ist es doch, oder?

Herzlichst Hank Hinterseer

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