1. Pflichtteil = 1/2 gesetzlicher Erbteil,
also Mutter mit 4 Kindern, keine Ehemann. Kinder sind Alleinerben, daher jedes Kind gesetzlicher Erbteil 1/4. Ein Kind bekommt alles (Alleinerbe), muss daher an jeden der 3 Brüder 1/8 des Nachlasswertes in Geld bezahlen. Dieser betrag ist unabhängig von der Behinderung der Pflichtteilsberechtigten.
Die Textierung des Testamentes gibt daher ohendies nur diese gesetzliche Regelung wieder.
2. Wenn jemand nicht oder teilweise nicht geschäftsfähig ist, dann sollte/muss für diesen ein Sachwalter bestellt werden, eine fixe Grenze des Vermögens gibt es dabei nicht, sondern die Frage, ob der Betroffene in der Lage ist, seine Angelegenheiten/Geschäfte ohne Gefahr für ihn selbst zu regeln.
3. Da 2 Ihrer Geschwister behindert sind, ist zu bedenken, dass diese möglicher Weise keine rechtsgültigen Vereinbarungen ohne Sachwalter treffen können, Erbverzicht oä wäre daher möglicherweise ungültig.
Wenn Ihnen die Mutter das Haus jetzt schon überträgt, insbes. schenkt, dann ist zu bedenken, dass im Erbfall die anderen Geschwister eine Anrechnung dieser Schenkung verlangen können, wenn nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Sie sollten daher in jedem Fall vor etwaigen Schritten, fundierte rechtliche Beratung einholen.
mfG
RA Michael Gruner
Frage zu Erbrecht
Wenn ein SW bestellt ist, dann muss dieser den Vertrag unterschreiben und -in diesem Fall - brauchen Sie auch eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes (die Sie aller Voraussicht nach bei Ihrem Sachverhalt nicht bekommen würden, weil die Verfügung für die Betroffenen nicht vorteilhaft wäre).
mfG
RA Michael Gruner
mfG
RA Michael Gruner
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