Böller in Österreich

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Aaron Meiser
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Böller in Österreich

Beitrag von Aaron Meiser » 07.09.2010, 22:10

Ich habe mich in den letzten Wochen im Internet über Böller schlaugemacht, besonders ist mir der sogenannte "La Bomba" ins Auge gefallen.

Wikipedia besagt, dass man La Bombas der Klasse 2 in Österreich ab dem 16. Lebensjahr erwerben darf. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechni ... 6sterreich

Das konnte ich nicht ganz glauben nachdem ich Videos über deren Sprengkraft gesehen habe.

Meine Frage lautet: Sind La Bombas (Klasse 2) in Österreich legal, wenn ja, ab welchem Lebensjahr?

Danke im Vorraus.

Mir freundlichen Grüßen

Aaron



Hank
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Beitrag von Hank » 07.09.2010, 23:59

Kontrollen finden in Österreich - wenn überhaupt - nur kurz vor Silvester statt. Allerdings sind diese Kontrollen österreichweit zwischen Bezirksverwaltungsbehörden und Sicherheitsbehörden etc. kaum koordiniert. Überhaupt keine Kontrollen gibt es anscheinend bei Importen aus Drittländern (z.B.
China, Taiwan), gleichgültig wie transportiert wird.

Bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizei (genehmigt Feuerwerke) nachfragen was alles legal ist. Die kennen sich genau beim Pyrotechnikgesetz aus.

lg

pirke29
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Böller in Österreich

Beitrag von pirke29 » 11.09.2010, 14:41

Hallo, hier eine Zusammenfassung:

Begriffsbestimmungen:
Pyrotechnische Gegenstände sind Gegenstände die einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthalten. Dazu zählen Feuerwerkskörper (Kategorie F), pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (Kategorie T), sonstige pyrotechnische Gegenstände (Kategorie P).

Pyrotechnische Sätze: Sind lose Stoffe oder Stoffgemische, die infolge einer chemischen Reaktion eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel, Rauch, Druck oder Reiz erzielen (Kategorie S)

Pyrotechnische Anzündmittel: Sind explosive Stoffe oder pyrotechnische Sätze enthaltene Gegenstände, mit denen typischerweise pyrotechnische Gegenstände und Sätze unter Flammenbildung zur Umsetzung gebracht werden (Kategorie P)

Böllerschießen: Das Zünden einer Pulverladung zur Erzeugung einer Knallwirkung. Die Knallerzeugung mit Luft-Gas-Gemischen fällt nicht darunter (zB Carbidschießen).

Kategorisierung:

Pyrotechnische Gegenstände (F1, F2, F3 + F4)
F1 = sehr geringe Gefahr, können in geschlossenen Bereichen verwendet werden (Leichtkerzen, Miniknallfrosch, Tischfeuerwerk, Tortenfeuerwerk)

F2 = geringe Gefahr, im Freien abgegrenzten Bereichen verwendbar (Babyraketen, Komentenbatterie, Vulkan, etc)

F3 = mittlere Gefahr, nur von Personen mit nachgewiesener Sachkunde zu verwenden (Rakete, Leuchtkugeln, Kleinbombe, Leuchtbatterie, etc)

F4 = große Gefahr, nachgewiesene Fachkenntnis (Zylinderbombe, Kugelbombe, etc)

Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (T1 + T2)

T1 = geringe Gefahr (Bühnenwasserfall, Fontäne, Bühnenjet, Bühnenknall)
T2 = Gefahr, entsprechende Fachkenntnis (Feuertopf, Flammensäule, Effektmischung)

Sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1 + P2)

P1 = geringe Gefahr (Airbagauslöser, Zeitzündschnur, Anzündlitzen, Leuchtsignalmittel)
P2 = Gefahr, entsprechende Fachkenntnisse müssen nachgewiesen werden (Zündband, Stoppine mit Zeitverzögerer)

Pyrotechnische Sätze (S1 + S2)

S1 darunter fallen Gegenstände die mit Verordnung festgelegt werden (Bengalpulver, Schellackpulver)

S2 darunter fallen Gegenstände die von der oa Verordnung nicht erfasst sind


A L T E R S G R E N Z E N

Feuerwerkskörper
F1 ab 12 Jahren
F2 ab 16 Jahren
F3 + F4 ab 18 Jahren

Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
T1 ab 18 Jahren
T2 ab 18 Jahren mit behördlicher Bewilligung

Sonstige pyrotechnische Gegenstände
P1 ab 18 Jahren
P2 ab 18 Jahren mit behördlicher Bewilligung

Pyrotechnische Sätze
S1 ab 16 Jahren
S2 ab 18 Jahren mit behördlicher Bewilligung

Böllerschießen, keine Beschränkung


LA BOMBA fällt in die Kategorie F3 bzw F4 somit ab 18 Jahren.

mfg
pirke29

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