Wohnungseigentum / Terrassenbau

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mp66
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Registriert: 08.09.2010, 23:03

Wohnungseigentum / Terrassenbau

Beitrag von mp66 » 08.09.2010, 23:14

Guten Abend zusammen!
Ich wohne in einem Haus mit noch 8 anderen Eigentümern. Ich beabsichtige eine etwa 6qm grosse Terrasse in meiner DGwohnung zu errichten.
Ein Miteigentümer verweigert seine Zustimmung mit Hinweis darauf, dass dies gemäß WEG nicht zulässig ist, ausserdem würde der Verkehrswert des Hauses leiden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke im voraus
MP



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 09.09.2010, 00:42

Die Nutzung des Wohnungseigentumsobjektes kommt dem Wohnungseigentümer zu und er ist zu Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine eigenen Kosten berechtigt.

"Die Änderung darf weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder einen anderen Schaden, z.B. eben Wertminderung zur Folge haben". (§16 WEG)

Im Streit- bzw. Zweifelsfall muss solches gerichtlich festgestellt werden.

Außerdem wird es ja für so einen Umbau eine behördliche Baugenehmigung brauchen.

MG
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Beitrag von MG » 09.09.2010, 10:49

Hank hat vollkommen recht, Sie können nur über ein Gerichtsverfahren versuchn, die fehlende Zustimmung zu ersetzen. Die benötigen Sie auch für die Baueinreichnung, da die Unterschrift aller Miteigentümer erforderlci ist.

Schrauben Sie aber Ihre Hoffnungen nicht zu hoch, di eGerichte sind bei solchen Fällen äußerst restriktiv...

mfg
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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