Ist es Pflicht beim Vertrag über eine selbstschuldnerische Bürgschaft seinen Lohn/Gehaltsnachweis offenzulegen und den Arbeitgeber dem Kreditgeber zu benennen?
Selbsschuldnerische Bürgschaft
RE: Selbsschuldnerische Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, daß der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
Als "Bürge" mußt Du wahrscheinlich den Lohn angeben (wegen eventuelle Pfändungen, ....)! Kannst Du Deinen Fall präzisieren?
Dem Arbeitgeber brauchst Du normalerweise gar nichts zu sagen!!
Beispiel: Du bist im Krankenstand und die Firma fragt, was Du hast...Antwort: Geht Euch nichts an (natürlich nicht so brutal ausdrücken)!! Das ist so!!!
Als "Bürge" mußt Du wahrscheinlich den Lohn angeben (wegen eventuelle Pfändungen, ....)! Kannst Du Deinen Fall präzisieren?
Dem Arbeitgeber brauchst Du normalerweise gar nichts zu sagen!!
Beispiel: Du bist im Krankenstand und die Firma fragt, was Du hast...Antwort: Geht Euch nichts an (natürlich nicht so brutal ausdrücken)!! Das ist so!!!
RE: Selbsschuldnerische Bürgschaft
Wenn der Schuldner dann nicht mehr zahlt, werde ich also dann mit der Zahlung der Forderung belegt (sprich muss ich die mtl. Rate dann übernehmen), oder? Ich bin sehr vorsichtig, wenn es um solche Sachen geht. Die Summe ist sehr gering. Mir ist es nur etwas unangenehm, dass ich eine Lohn/Gehaltsbescheinigung vorlegen muss. Klingt vielleicht komisch, aber: nimmt dann die Kreditvermittlung Kontakt mit d. AG auf? Ist glaub ich ziemlich Schwachsinn, oder?
RE: Selbsschuldnerische Bürgschaft
Klar, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann, dann mußt Du, aber vorher wird der Schuldner wahrscheinlich erst gepfändet!
Die Bank macht das meistens, denn die tragen sich in der Firma als "Erstpfänder" ein, solltest Du in Geldschwierigkeiten kommen! Jedoch die Höhe geht dem Arbeitgeber nichts an!! Das weiß ich aus Erfahrung, denn jeder braucht `mal einen Kredit!
Den Gehalt brauchen die Banken als Bemessungsgrundlage, wie hoch der Kredit sein darf (die haben da Richtlinien)!
Die Bank macht das meistens, denn die tragen sich in der Firma als "Erstpfänder" ein, solltest Du in Geldschwierigkeiten kommen! Jedoch die Höhe geht dem Arbeitgeber nichts an!! Das weiß ich aus Erfahrung, denn jeder braucht `mal einen Kredit!
Den Gehalt brauchen die Banken als Bemessungsgrundlage, wie hoch der Kredit sein darf (die haben da Richtlinien)!
RE: Selbsschuldnerische Bürgschaft
Danke. Jetzt fühle ich mich wohler. Ist im Grunde genommen auch nichts schlimmes. Nur habe ich noch nie für jemanden gebürgt, deshalb meine Unsicherheit.
Schönes sonniges Wochenende!
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