LKW-Kontrolle, Schaublätter - Anzeige

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Thomas Neubauer1
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LKW-Kontrolle, Schaublätter - Anzeige

Beitrag von Thomas Neubauer1 » 23.06.2010, 12:25

Hallo,
folgendes Problem:
Ein Bekannter ist LKW-Lenker (Sattelzug) und wurde vor kurzem auf der Südost Tangente in Wien angehalten und kontrolliert.
Es war alles in Ordnung bis auf die Schaublätter.
Er führte nur 18 Schaublätter statt 28 mit.
Dies deshalb da er an den Wochenenden nicht gefahren ist und dafür kein Schaublatt hatte.
Weiters hatte er auf den Schaublatt anstelle seines vollständigen Vornamen, die Kurzform was auch sein Rufname ist eingetragen.
Meine Fragen:
1)
Wie sind die Schaublätter gesetzeskonform zu führen, das 28 Kalendertage aufscheinen, da an Samstagen und Sonntagen nicht gefahren wird?

2)
Muß der vollständige Vornamen laut Führerschein eingetragen werden oder kann die Kurzform, in diesem Fall Theo anstelle von Theodor, verwendet werden?

Er wurde vom Polizisten gemäß EGVO 3821/85 beanstattet und angezeigt.

Ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung der Fragen.
Danke im Voraus.
Thomas



MG
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Beitrag von MG » 23.06.2010, 13:57

Meines Wissens muss er für die nicht gefahrenen Tage einen Nachweis mitführen, dass er nicht gefahren ist, wenn der LKw z.B. von jemandem andern gefahren wurde (z,B, Bestötigung des Arbeitgebers, dass erfrei hatte) , oder aber die Blätter, aus denen sich ergibt, dass der LKW gestanden ist.

Namensbezeichnung muss mM so sein, dass eindeutig zuordenbar ist, wer gemeint ist.

mfG
RA Michael Gruner

Thomas Neubauer1
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Beitrag von Thomas Neubauer1 » 23.06.2010, 16:13

Danke für die Antwort.

Wegen der Bestätigung des Arbeitsgebers ist alles klar (unter der Arbeitswoche, Zeitausgleich oder Urlaub), aber wie ist das mit dem Wochenende (Samstag und Sonntag bzw einen Feiertag).
Muß man eine nicht eingelegte Scheibe ausfüllen um den Beweis zu haben, dass man am WE nicht gefahren ist oder benötigt man die Bestätigung des Arbeitsgebers bzw einen eigenen Eintrag auf der zuletzt eingelegten Scheibe?

In Bezug des Namens gibt es da eventuell irgendwo eine UVS oder Verwaltungsgerichtshof Entscheidung?

Danke, Thomas

Judd
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Beitrag von Judd » 16.12.2010, 00:28

Auch die Wochenenden sind in geeigneter Form zu erfassen. Entweder jeden Tag eine neue Scheibe (tut fast niemand), od handschriftliche Aufzeichnungen führen. Manche vermerken das auf die Rückseite der letzten Scheibe. Manche führen eigene Listen dafür. Bzgl. Entscheidungen musst du dich im jeweiligen Bundesland erkundigen. Am besten direkter Anruf beim UVS, bzw. beim VwGH.

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