hallo,
es geht um büsche die über den zaun zum nachbarn(privatstraße/parkstreifen)hängen. soviel ich weiß kann der nachbar alles was über der erde drüber steht abschneiden und auch wurzeln unter der erde entfernen. so weit so gut.
aber was ist wenn der nachbar das nicht machen will und trotzdem darauf besteht dass die äste entfernt werden? wer ist dann dafür zuständig? sagt das ABGB was darüber aus?
besten dank
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Nachbarschaftsrecht
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