Hallo,
ich hätte mal eine Frage: einem Bekannten ist folgendes passiert:
Der Sachverhalt:
Mein Bekannter (16 Jahre damals) hat Anfang April 2009 versucht betrunken eine Kreuzung zu überqueren. Es war jedoch kein Schutzweg oder Fußgängerweg.
Ein PKW kam zur Kreuzung. Mein Bekannter blieb stehen. Der PKW blieb auch stehen. Jedoch glaubten beide sie hätten jetzt Vorrang. Mein Bekannter ging los, der PKW fuhr los. Es kam zu einem Unfall.
Mein Bekannter wurde vom Auto gerammt. Dabei erlitt die Motorhaube eine Delle.
Mein Bekannter lag am Boden und musste mit einem Helikopter ins Spital eingeliefert werden, da er eine starke Gehirnerschütterung hatte.
Die Polizei stellte fest, dass es sich um Teilschuld handelte.
Mein Bekannter hatte keine Folgeschäden.
Jetzt, ein Jahr später kam ein Schreiben von einem Anwalt, dass mein Bekannter dem Fahrzeughalter 1.700 EUR überweisen sollen für den Sachschaden an seinem PKW.
Das Gutachten des PKWs ist datiert mit Februar 2010. Also fast ein Jahr später.
Die Kosten für den Hubschrauber hat die Krankenversicherung übernommen.
Schmerzensgeld hat er nicht bekommen, da er ja betrunken war.
Die Rechtschutzversicherung wies ihn ab.
Aber kann die PKW Besitzerin überhaupt das Geld einfordern, da sie fast ein Jahr mit dem Gutachten von ihrem PKW gewartet hat.
Ist dieser Anspruch nicht schon verjährt?
Ich meine, dass in einem Jahr dem PKW Besitzer viel mit seinem PKW passieren kann, ohne dass mein Bekannter Schuld dran war.
Sollte dieses Gutachten nicht innerhalb eines Monats ausgestellt werden? Wieso wartet man damit ein Jahr?
Dies ist sehr dubios. Was meint ihr?
Wie soll mein Bekannter vorgehen?
Bitte um Ratschläge...
Danke und lg
Betrunken von einem PKW angefahren
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- Beiträge: 13
- Registriert: 11.03.2010, 21:33
Ich bin leider noch nicht in der Praxis, aber meines Wissens verjähren solche Ansprüche erst 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Komisch mutet es allerdings an, dass das Gutachten erst nach einem Jahr eintrudelt..
Kann nur den Gang zum RA empfehlen, da es doch um eine erhebliche Geldsumme geht..
Hoffe das hilft!
Komisch mutet es allerdings an, dass das Gutachten erst nach einem Jahr eintrudelt..
Kann nur den Gang zum RA empfehlen, da es doch um eine erhebliche Geldsumme geht..
Hoffe das hilft!
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