Umsatzsteuer bei Betriebskosten Wohnung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
stefan schoenefeld
Beiträge: 3
Registriert: 24.03.2010, 12:18

Umsatzsteuer bei Betriebskosten Wohnung

Beitrag von stefan schoenefeld » 24.03.2010, 12:30

Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zur Besteuerung der Betriebskosten bei Wohnungseigentum. Ich bin Eigentümer eines Objektes, das lt. Grundbuch als Lokal gewidmet ist. Es ist aber so, dass ich die Räumlichkeiten rein für Wohnzwecke nutze (als Wohnung) und nicht zu gewerblichem Zwecke (Lokal).

Nun die Frage: kommen hier bei den Betriebskosten die 20% Ust zur Anwendung oder die 10%?

Ich habe nämlich gehört, dass es um die "tatsächliche Nutzung" ankommt, wie der Steuersatz berechnet wird und nicht darauf, ob ein Objekt als Wohnung od. als Lokal gewidmet ist. Und eine Umwidmung zu einer Wohnung ist angenblich nicht notwendig, weil hier vorrangig das Steuerrecht (und nicht das Baurecht) zur Anwendung kommt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Besten Dank, mfg, Mag. Schönefeld



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 24.03.2010, 14:37

Wie rechnet die Hausverw. denn die Aufwendungen Ihnen gegenüber ab? Ich kann nicht genau nachvollziehen, wo genau der "Umsatz" stattfinden soll? Im Wohnungseigentum werden doch die Aufwendungen "nur" auf die Miteigentümer verteilt. In den Aufwendungen steckt natürlich auch Umsatzsteuer, aber Ihr Anteil wird doch nicht mehr extra versteuert, oder? Aber vielleicht hab ich auch das Problem noch nicht erkannt... :?

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

stefan schoenefeld
Beiträge: 3
Registriert: 24.03.2010, 12:18

Beitrag von stefan schoenefeld » 24.03.2010, 14:44

Also es geht rein um die monatliche Betriebskostenabrechnung, die ich von der Hausverwaltung bekomme (ich bin Eigentümer). Da gibt es ja einen bestimmten Betriebskosten-Betrag und der wird dann noch besteuert, entweder mit 20% (bei gewerblicher Nutzung/Lokal) oder mit 10% (bei Wohnungen), das meinte ich.
mfG, St.Schönefeld

Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 24.03.2010, 15:38

Hallo Stefan! Wiederverkäufer zahlen 20 % Ust Letztverbraucher 10 % Mitteilung an die Hausverwaltung - welche Nutzung das Objekt dann wird dies berücksichtigt. mfg Hausherr

stefan schoenefeld
Beiträge: 3
Registriert: 24.03.2010, 12:18

Beitrag von stefan schoenefeld » 25.03.2010, 15:11

Hallo, besten Dank für die Antwort!
Ich hab das ansich der Hausverwaltung schon geschrieben, dass ich das Lokal als Wohnung nutze und daher darum bitte, meine Betriebskosten von nun an mit 10% Ust statt 20% Ust zu versteuern.

Antwort der Hausverwaltung: "Die Hausverwaltung ist verpflichtet nach Grundbuchstand und Nutzwertgutachten vorzuschreiben, dadurch dürfen wir nicht einfach auf 10% UST umstellen ohne eine behördliche Widmungsänderung."

Daher nochmal die Frage: reicht es, wenn ich das Lokal als Wohnung nutze (und das der Hausverwaltung mitteile), od. muss ich doch das Lokal zu einer Wohnung umwidmen lassen, damit die 10% fällig werden?

Vielen Dank, mfG, Schönefeld

Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 15.04.2010, 18:05

Hallo Stefan ! Hole dir eine verbindliche Auskunft vom zuständigen Finanzamt Ust-Abt. und lege diese der Hausverwaltung vor dann sind diese auch vor einer Finanznachforderung sicher ! mfg Hausherr

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste