Hallo!
Ich habe folgende Frage: Im Jänner 2009 erhielt ich die Abrechnung der Fernwärme. Auf den ersten Blick konnte ich erkennen, dass diese nicht korrekt war. Aus diesem Grund nahm ich telefonisch und später auch schriftlich mit dem Fernwärmebetrieb Kontakt auf, und bat um eine korrekte Abrechnung. Ich habe den geforderten Betrag auch nicht bezahlt. Nachdem mehrere Mahnungen eingetroffen waren, nahm ich nochmals telefonisch Kontakt auf. Der Herr von der Buchhaltung teilte mir telefonisch mit, dass er sich um die Sache kümmern werde und verhängte eine sofortige Mahnsperre.
Jetzt (20.2.2010) kam ein Schreiben vom KSV in dem ich zur Zahlung aufgefordert wurde.
Nun zu meiner Frage: Besteht hier bereits Zahlungsverzug, obwohl ich niemals eine korrekte Abrechnung erhalten habe? Hätte ich den Betrag (obwohl unrichtig) einzahlen müssen und dann meinerseits gerichtlich einfordern müssen. Ist es mein Verschulden und muss ich jetzt auch die KSV-Spesen bezahlen oder habe ich korrekt gehandelt? Um Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
Zahlungsverzug trotz fehlerhafter Rechnung?
Ich kenne die AGBs der Fernwärme nicht. Wenn dort nicht drinen steht, dass beeinspruchte Rechnungen nicht fällig werden (..bin mir fast sicher, dass das nicht drinnen steht..), dann wird der geschuldete Betrag fällig. Es ist daher immer klüger, den Betrag, von dem man selbst aussgeht, dass er in Ordnung ist, zu zahlen, dann minimiert man das Risiko, wenn es zu einer gerichtlichen Einforderung kommt.
mfG
RA Michael Gruner
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RA Michael Gruner
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