Hallo Forum !
Bin kürzlich in eine andere Wohnung übersiedelt.
Beim Einzug bin ich draufgekommen das das Waschbecken in der Küche tropft (kann ja auch erst bei Gebrauch festgestellt werden) und der Herd funktioniert so wie er soll.
Nun habe ich im Mietvertrag die Klausel das ich für die Erhaltung der Sachen bzw. deren Reparatur selbst verantwortlich bin.
Gilt das auch hier in dem Fall obwohl die Sachen beschädigt übernommen wurden?
Ist das hier ein Grenzfall ? Ich konnte irgendwie schlecht feststellen ob das Becken nach unten Tropft oder der Herd nur 100 % Leistung und sonst nicht's kennt ohne etwas zu kochen oder abzuwaschen.
Kann ich versuchen den Vermieter für die Reparatur heran zu ziehen?
Danke für eure Tips / Infos.
Mängel nach Einzug an Geräten
Hab hier mal das gefunden: http://www.rechtsfreund.at/news/index.p ... l#comments
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