Guten Tag,
eine konkrete Frage zur Verjährungsfrist, hier die Fakten:
1997: Ausstellung eines Haftbefehl mit Verdacht auf Betrug/schwerer Betrug, eventl. gewerbsmässiger Betrug. Also Höchststrafe max. 10 Jahre.
Es kam damals zu keiner Verhaftung, da sich der Beschuldigte der Verhaftung entzog und fortan im Ausland lebte. Im Ausland liegen keine strafrechtlichen Registrierungen der Person vor.
Jetzt nach 13 Jahren möchte die Person wieder zurück, ist eine weitere strafrechtliche Verfolgung zu erwarten?
Vielen Dank für die Mühe!
Strafrecht - Verjährungsfrist
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste