370€ Anwaltskosten für eine Zahlungsaufforderung?
370€ Anwaltskosten für eine Zahlungsaufforderung?
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Zuletzt geändert von gf0801 am 14.12.2009, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
..Nun, der Brief alleine wirds nicht gewesen sein. Der Mandant ruft an, klagt sein Leid (Telefonat). Dann wird ein Termin zur Besprechung vereinbart, bei dem der Ablauf erzählt und juristisch bewertet wird (Konferenz). Vielleicht musste man Sie ja auch noch ausforschen und dann kam das Aufforderungsschreiben. Bei einem Streitwert von € 12.000,--, kann das dann schon den Betrag ergeben, den Sie genannt haben.
Sie können aber verlangen, dass Ihnen der Kollege seine Forderung aufschlüsselt.
Im übrigen bin ich immer wieder erstaunt, was es alles gibt (z.B. auf ein Gebot von € 12.000,-- = fast 165.000 Schilling...) zu "vergessen"...
mfG
RA Michael Gruner
Sie können aber verlangen, dass Ihnen der Kollege seine Forderung aufschlüsselt.
Im übrigen bin ich immer wieder erstaunt, was es alles gibt (z.B. auf ein Gebot von € 12.000,-- = fast 165.000 Schilling...) zu "vergessen"...
mfG
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