Erbrecht/Pflichtteil

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JEANY1
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Erbrecht/Pflichtteil

Beitrag von JEANY1 » 02.12.2009, 23:10

Mein Vater ist im Februar dieses Jahres verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt.
Im Falle das meine Mutter mit meinem Vater zur gleichen Zeit verstorben wäre, oder sie die Erbschaft nicht antreten würde, wurde ich als Alleinerbin eingesetzt.

Ich habe noch 4 Geschwister.

Ich habe am 19.11 die Erbschaft angenommen und der Pflichtteil für die Geschwister wurde berechnet.

Meiner Mutter wurde gesagt, dass , wenn Sie die Erbschaft nicht annimmt ganz verzichten muss.
Habe aber gelesen, das wenn der Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, dieser trotzdem einen Zugewinnausgleich und den Pflichtteil bekommt.
Der Notar hat aber geschrieben.
Die erbl. Witwe ………….erklärt sich ihres Erbrechtes aus welchem Berufungsgrund auch immer zu entschlagen und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen.

Heute habe ich einen Bescheid bekommen, das ich noch einmal kommen muss weil etwas falsch berechnet wurde und ein neuer Pflichtteilübereinkommen getroffen werden muss.

Ich bin Tochter und Alleinerbin und der Notar erklärte damals das ich auch Pflichtteilberechtigt wäre, angeblich ist das jetzt nicht so!?

Weiters muss ich noch sagen das ich einen Baugrund als mein Erbteil erhalten habe und eine Verzichtserklärung abgegeben habe, das wiederum mit dem Testament meines Vaters aufgehoben wurde als dass er mich als Alleinerbin eingesetzt hat.

Meine Frage, wie ist das nun mit dem Pflichtteil und Alleinerbin.
Wie ist das mit meiner Mutter, hat sie nun Anspruch auf einen Pflichtteil.

Bzw. wie ist das mit dem Berufungsgrund, weil wenn meine Mutter Anspruch auf Pflichtteil hat, so ist sie vom Notar falsch informiert worden.

§1371 Zugewinnungsausgleich im Todesfall
§1372 Abs.3 BGB Der Ehegatte hat die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen , dann hat er den Anspruch auf Zugewinnausgleich und den Pflichtteil. Dies ist eine Sonderregelung für Ehegatten.
:?:



MG
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Beitrag von MG » 03.12.2009, 08:21

Sie sind auf der .AT-Seite gelandet, beziehen sich aber auf deutsches Recht. Versuchen Sies auf JUslinde.DE !

Alles Gute + Herzliche Grüße aus Österr.


RA Michael Gruner

JEANY1
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Beitrag von JEANY1 » 03.12.2009, 16:56

ich habe meine Frage bei google eingegeben und Österreich angeklickt.
Ich bin aus Österreich

MG
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Beitrag von MG » 04.12.2009, 10:33

...ja, aber das BGB ist das deutsche Gesetz :? Das Österrr. heißt ABGB!

Sie schreiben, dass Ihre Mutter Alleinerbin ist. Wenn Ihre Mutter auf diese Erbschaft verzichtet, dann gilt (ABGB):

§ 767. (1) Wer auf das Erbrecht Verzicht geleistet hat; wer nach den in dem achten Hauptstücke enthaltenen Vorschriften von dem Erbrechte ausgeschlossen wird; oder von dem Erblasser rechtmäßig enterbet worden ist; hat auf einen Pflichttheil keinen Anspruch, und wird bey der Ausmessung desselben so betrachtet, als wenn er gar nicht vorhanden wäre.

(2) Eine Pflichtteilsminderung nach § 773a erhöht den Pflichtteil der übrigen Noterben nicht.


Das hat Ihnen der Notar auch erkärt.

Da Sie nun Alleinerbin sind, haben Sie natürlich keinen Anspruch auf Pflichtteil, mehr als alles zu bekommen, kanns ja wohl nicht geben. Ihre geschwister haben PT-Ansprüche.

Was das mit Ihrem Verzicht bedeuten soll, habe ich nicht kapiert, dazu müsste man ganz genau alle Unterlage anschauen. Ich würde Ihnen aber dringend empfehlen, diese Dinge noch einml in Ruhe mit dem Notar zu besprechen und sich von ihm das alles erklären zu lassen, dazu ist er ja da.


mfg
MG

JEANY1
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Beitrag von JEANY1 » 04.12.2009, 21:59

gibt es da bei Eheleuten nicht eine Ausnahme?

erklräen Sie mir bitte Punkt 2.

Ich war gestern beim Notar:

1. hatte er nur 2 Minuten Zeit und war sehr unfreundlich.
2. erklräte ich ihm jetzt bereits zum zweiten Mal dass er das Gutachten welches 2 bäuerliche Sachverständige ausgestellt hatten, geändert hat.
Es geht hier um einen Traktor der laut Sachverständige zum Erbhof gehören und diesen hat der Notar selbst bewertet weil kein Wert im Gutachten angegeben war.

Daraufhin erklärte er mir ganz frech, das jetzt meine Geschwister mehr Erbteil bekommen würden weil er 1/15 statt ein 1/12 gerechnet hätte.

Was bekommen meine Geschwister, ist das so schwierig?
Ich habe noch vier Geschwister.
Für jemand der studiert hat, kann das doch nicht so schwierig sein!?

Aber egal, er ließ sich auf dieses Gespräch nicht ein und drehte sich um und ging. Ich solle jetzt beweisen, das was er gemacht hat falsch ist bzw. das was die beiden Gutachter geschrieben haben richtig sei.

Mir kosten diese beiden Gutachter €4700 und da soll ich beweisen, das sie ihre Arbeit richtig gemacht haben?

Was kann ich gegen so eine Person tun?
Der Notar wurde vom Gericht beauftragt.
Meine Geschwister wollten die Schätzung.

Ich hatte meinen Geschwistern zu Beginn mehr angeboten als jetzt vorerst herauskam.
Wenn ich natürlich meine Mehrkosten dazuzähle komme ich fast auf das Gleiche oder einwenig mehr.

Natürlich werde ich falls er das Protokoll nicht ändert Rekurs einlegen und möchte auch Beschwerde über diese Person einbringen.

Ich muss für seine Arbeit €2000 bezahlen, und da kann sich dieser Mensch nicht einfach umdrehen und verbal gesagt " l.m.a.A sagen"!

:idea:
Ich möchte Frieden haben, und was Recht ist soll Recht sein, keine Frage.
Aber wenn 2 Gutachter sagen, das ein Traktor zum Erbhof gehört, dann kann nicht einfach der Notar sagen das ist nicht so, oder?

Bzw. der Angestellte .

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