Im Falle das meine Mutter mit meinem Vater zur gleichen Zeit verstorben wäre, oder sie die Erbschaft nicht antreten würde, wurde ich als Alleinerbin eingesetzt.
Ich habe noch 4 Geschwister.
Ich habe am 19.11 die Erbschaft angenommen und der Pflichtteil für die Geschwister wurde berechnet.
Meiner Mutter wurde gesagt, dass , wenn Sie die Erbschaft nicht annimmt ganz verzichten muss.
Habe aber gelesen, das wenn der Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, dieser trotzdem einen Zugewinnausgleich und den Pflichtteil bekommt.
Der Notar hat aber geschrieben.
Die erbl. Witwe ………….erklärt sich ihres Erbrechtes aus welchem Berufungsgrund auch immer zu entschlagen und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen.
Heute habe ich einen Bescheid bekommen, das ich noch einmal kommen muss weil etwas falsch berechnet wurde und ein neuer Pflichtteilübereinkommen getroffen werden muss.
Ich bin Tochter und Alleinerbin und der Notar erklärte damals das ich auch Pflichtteilberechtigt wäre, angeblich ist das jetzt nicht so!?
Weiters muss ich noch sagen das ich einen Baugrund als mein Erbteil erhalten habe und eine Verzichtserklärung abgegeben habe, das wiederum mit dem Testament meines Vaters aufgehoben wurde als dass er mich als Alleinerbin eingesetzt hat.
Meine Frage, wie ist das nun mit dem Pflichtteil und Alleinerbin.
Wie ist das mit meiner Mutter, hat sie nun Anspruch auf einen Pflichtteil.
Bzw. wie ist das mit dem Berufungsgrund, weil wenn meine Mutter Anspruch auf Pflichtteil hat, so ist sie vom Notar falsch informiert worden.
§1371 Zugewinnungsausgleich im Todesfall
§1372 Abs.3 BGB Der Ehegatte hat die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen , dann hat er den Anspruch auf Zugewinnausgleich und den Pflichtteil. Dies ist eine Sonderregelung für Ehegatten.
