wert wohnrecht - war damals krank

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Swisswoman
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wert wohnrecht - war damals krank

Beitrag von Swisswoman » 24.11.2009, 11:02

ich bin neu in diesem forum und möchte eine frage stellen, - einen anwalt/eine anwältin kann ich erst einschalten, wenn ich weiß, dass mir in recht gegeben wird in österreich. in österr. gibt es ja so gut wie keine verfahrenshilfe, - kann man denn sicher sagen, dass der gegner nicht gewinnt?

war damals krank, als ich geld für das wohnrecht forderte (nur wenig im vergleich zu dem, was es wahrscheinlich wert ist) - und kam nicht auf die idee, mich zu informieren, was das wohnrecht wert ist.

zuvor übergabevertrag mit wohnrecht, - dann mobbing seitens der hausbesitzer, in dem das wohnrecht war. - ich wohnte allerdings dort und war auch krank. - gemein. - warum haben sie zuvor den vertrag unterschrieben, wenn sie mich nachher mobben? bzw. rauseckeln?

das wohnrecht ist wahrscheinlich miete pro monat x 12 x stat. lebensdauer ... wert.

bin immer noch krank und würde dringend geld für eine alternative therapie benötigen. - kann ich hier noch was fordern? bzw. hab ich hier in österr. chancen nach 10 jahren? - kann ich auch zum europ. gerichtshof in straßbourg gehen?

danke, falls sie antworten,
alya :wink:



balfour
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2009, 17:47

Beitrag von balfour » 24.11.2009, 17:31

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Sachverhalt so richtig verstehe: Sie meinen, Sie haben Ihr Eigentum an einem Grundstück samt Haus an einen Dritten übertragen, sich aber ein Wohnrecht vorbehalten, das Sie dann später (zu billig) an jemand anders verkauft haben..?

Ich gehe davon aus, dass dieses Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Weiters gehe ich davon aus, dass es sich nicht um ein bloßes Gebrauchsrecht (Sie dürften lediglich das Haus selbst benützen) sondern um ein sogenanntes Fruchtgenussrecht (Sie dürften das Haus auch vermieten) handelt. Dies deshalb, weil nach der österreichischen Rechtsprechung lediglich das Fruchtgenussrecht an Dritte übertragbar ist; ein reines "Wohnrecht" (als Gebrauchsrecht) dürften Sie gar nicht verkaufen. Beide Punkte müssten Sie nachprüfen (am Besten mit Hilfe eines RA); denn wenn Sie lediglich ein Gebrauchsrecht hatten (bei Wohnrechten meist Standard) ist die Möglichkeit/Erlaubtheit der ganzen Konstruktion eher fraglich, sodass auch die Rechtsfolgen andere wären...

Also unter der Annahme, dass die Übertragung des Wohnrechts an einen Dritten prinzipiell erlaubt war, kommt nach Ihrer Schilderung nur die Anfechtung des Vertrags wegen Wucher (§ 879 (2) Z 4) in Betracht. Dazu müssen Sie nachweisen, dass zwischen dem Wert des Wohnrechts und der gezahlten Summe ein auffallendes Missverhältnis bestanden hat und Ihr Vertragspartner eine Willensschwäche bei Ihnen ausgenützt hat, um Sie zu übervorteilen (zB das Wissen um Ihre Geldnot oder das Mobbing dazu verwandt hat, den Preis erheblich zu drücken, da Ihnen der schnellstmögliche Auszug aus der Wohnung wichtig war). Haben Sie damit Erfolg, ist das Wohnrecht rückzuübertragen (Sie müssen den Kaufpreis erstatten) und ein Benützungsentgeld zu bezahlen. Wie die Erfolgsaussichten sind ist nur schwer zu beurteilen und hängt, neben der richtigen Berechnung des Werts des Wohnrechts, vor allem davon ab, ob Sie das Gericht davon überzeugen können, dass Ihr Vertragspartner damals (vor 10 jahren) tatsächlich eine Zwangslage bei Ihnen ausgenützt hat.

Verkürzung über die Hälfte (hier wäre nur der Wertunterschied maßgeblich, ohne dass eine Willensschwäche vorliegen hätte müssen) verjährt leider schon nach 3 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Ferndiagnose handelt. Für zuverlässige Antworten müsste man die gegenständlichen Verträge zur Verfügung haben.

lg

Swisswoman
Beiträge: 5
Registriert: 19.11.2009, 16:31

Beitrag von Swisswoman » 30.11.2009, 17:39

danke für ihre antwort, - nein, es war kein hausverkauf.

es war ein übergabevertrag, erbhof, und eine tochter erhielt ein ganz kleines wohnrecht auf lebenszeit.

wurde damals unter druck gesetzt, - kurz zuvor hat man den vertrag unterschrieben, dann wollte man mich nicht im haus. -

ich bin dann überstürzt umgezogen und habe 100.000 Schilling gefordert für das wohnrecht. weil ich dachte, das wird man mir wohl geben. musste ca. 4 mal erinnern, dass man es überweist; war damals krank und bin jetzt auch krank (rente weg. erwerbsminderung und ausgleichszul.) - würde geld für eine therapie benötigen, - sonst würde ich eh nichts mehr fordern; will eigentlich mit dem jetzigen besitzer und übernehmer nichts mehr zu tun haben. - er tacktiert stark; das merke ich erst jetzt.

er hat mir auch vor einem jahr versprochen, in seinem auszugshaus eine wohneinheit für mich zu bauen, im ausmaß von 40 m2 mindestens, - dann hat er allerdings weder briefe, noch emails, noch anrufe, noch mailboxnachrichten beantwortet, sodass er damals beim versprechen gelogen hat und mich nur benützt hat ... mehr dazu ist hier nicht interessant in diesem zusammenhang. - d.h. der kontakt hat sich aufgelöst und völlig zerschlagen;

danke und bitte angabe von kontaktmöglichkeit, wenn jemd antwortet.
schöne weihnachten:
http://leiendecker.com/b29.htm

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