Hallo!
Wir haben ein Problem innerhalb der Familie: die Tochter (Mindestpensionistin) pflegt seit 4 Jahren die Großmutter und hat dafür vor 2 Jahren die Wohnung geschenkt bekommen, die beide bewohnen (Wert 30.000,-). Die Tochter leistet Pflege an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr und deckt alle Bereiche ab (ganzer Haushalt, sämtliche Fahrten, Pflege inkl. Medikamenteneinteilung, etc.), trotzdem besteht die Großmutter darauf, dass die Tochter die halben Betriebskosten (200,- monatlich) sowie überwiegend Lebensmittel- und Tankkosten trägt (Tochter Mindestpensionistin, Großmutter ca. 1.800,- Pension). Sämtliche Reparaturen in der Wohnung muss die Tochter alleine tragen, andererseits verweigert die Großmutter die Anschaffung neuer Möbel, selbst im Schlafzimmer der Tochter.
Die Wohnung kann nicht verkauft werden, da die Großmutter ein lebenslanges Wohnrecht hat.
1) Kann die Schenkung der Wohnung rückgängig gemacht werden und kann die Tochter dann den Wert der letzten 4 Jahre Pflegeleistung als Ersatz verlangen? Wie wird das berechnet, muss diese Ersatzleistung versteuert werden?
1) Welche Möglichkeiten hat die Tochter, sich zukünftige Pflegeleistung in Geld abgelten zu lassen?
Vielen Dank!
Pflege von Angehörigen und Schenkung
Das wird man von hier aus nicht so leicht klären können.
Was wurde im Schenkungsvertrag vereinbart? Ist dort die Pflegeleistung vereinbart? Was wurde hinsichtlich laufender Kosten vereinbart?
Die genaue Prüfung des Vertrages ist daher unerlässlich, um dann eine rechtssicher Auskunft geben zu können.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Was wurde im Schenkungsvertrag vereinbart? Ist dort die Pflegeleistung vereinbart? Was wurde hinsichtlich laufender Kosten vereinbart?
Die genaue Prüfung des Vertrages ist daher unerlässlich, um dann eine rechtssicher Auskunft geben zu können.
mfG
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