Nachbarschaftsstreit und Eigentum

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Leila
Beiträge: 1
Registriert: 13.11.2009, 14:48

Nachbarschaftsstreit und Eigentum

Beitrag von Leila » 13.11.2009, 15:01

Hallo!

ich dachte früher nie, dass es das, was man im Fernsehen sieht, tatsächlich gibt - hier in Österreich.

Dabei sei einmal erwähnt, wir, mein Partner und ich, wohnen seit gut 2 Jahren im Nachbarhaus seiner Eltern im oberen Stock, zahlen ihnen Miete und haben keinen Mietvertrag.
ein Jahr später zog unter uns die Schwester meines Partners mit ihrem Freund ein.

Ab diesen Zeitpunkt herrschte keine Ruhe mehr.

Für meine Frage ist alles irrelevant, was alles vorfiel. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass wir im Garten ein Gehege für Meerschweinchen aufgestellt haben, was ingesamt ca 500 Euro wert ist.

Wir haben unsere Fahrräder in der Garage unversperrt stehen. Die beiden haben keine Fahrräder und schnappten sich unsere, ohne uns zu fragen, somit ohne unserem Einverständnis. Wir bemerkten dies natürlich und konnten nicht glauben, dass die Räder gestohlen wurden.
Später stellten wir sie zur Rede, da hieß es nur, dass sie sich die Räder ausgeborgt hatten, da sie wussten, würden sie uns Fragen, hätten wir sie nicht hergeborgt.

Nun ist es so, dass diese Schwester meine Schuhe einfach nahm und woanders hinstellte im Keller.
Ich bat sie, dies zu unterlassen und mein Eigentum da zu lassen, wo es ist. Wenn sie Probleme damit hat, möge sie mich bitten, die Schuhe an einen Ort zu stellen, der uns beiden Recht ist.

Gestern gab es wieder einen großen Eklat.

Diesmal gingen sie her und öffneten das Gehege meiner Meerschweinchen, ließen diese somit frei.
Um die Schweinchen geht es nicht direkt, die laufen nicht weg, außerdem kommt auch kein Wildtier hier her, jedoch nervt es, dass sie keinen Respekt vor meinem Eigentum haben, nur um "mir eines Auszuwischen"

was kommt als nächstes dran? Kratzer im Auto?

gibt es da Möglichkeiten überhaupt?

Der Streit geht nun ein Jahr schon. Ich bin mit den Nerven am Ende. Ich wurde auch schon mal wüst beschimpft, ging aber zu spät zum Anwalt, angeblich kann man da nur innerhalb der darauffolgenden 4 Wochen handeln.

Aber wie sieht es mit meinem Eigentum aus? Bin ich verpflichtet, es vor denen abzusperren, sodass sie es nicht angreifen können?
Haben sie so zu sagen das Recht, da bei dem Gehege rumzuwerken und ggf auch mal was kaputt zu machen?
Oder gibt es da rechtliche Möglichkeiten, ihnen Einhalt zu gebieten?


Es mag für euch jetzt komisch klingen, die ganze Sache, aber sowas zehrt an den Nerven und der Beziehung.

danke schon mal... :)



balfour
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2009, 17:47

Beitrag von balfour » 19.11.2009, 17:30

Hallo!

Ich möchte versuchen die Fragen so gut es geht zu beantworten; leider sind das weniger rechtliche als faktische Probleme. Solche Dinge zeigen leider sehr deutlich die Grenzen des Rechtssystems, da es zwar theoretisch immer eine Lösung gibt, diese praktisch aber sehr unbefriedigend ist.

1: Sie sind natürlich nicht verpflichtet Ihr Eigentum wegzusperren um es vor Eingriffen zu schützen. Rechtlich besteht für jedermann die Verpflichtung, das Eigentum anderer, wozu auch das ausschließlich Nutzungsrecht und damit verbunden das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen, gehört, zu respektieren. Doch da nicht alle Menschen diese Rechte respektieren empfiehlt es sich vielleicht doch, die Garage zu versperren: Man behält ja auch seine Tasche im Auge, selbst wenn Diebstahl verboten ist ;-) Rechtlich gibt es auch den sogenannten "Verwendungsanspruch" nach § 1041 ABGB: Danach hat der Eigentümer einer Sache, die ein anderer ohne sein Einverständnis benützt, Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Vorteils des anderen. Das jedoch nur am Rande, da der Betrag hier wohl nur marginal wäre und mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten verbunden wäre.

2: Auch das Gehege ist Ihr Eigentum, also von anderen zu respektieren und nicht eigenmächtig zu verändern. Wird etwas beschädigt (oder ein Meerschweinchen getötet) haben Sie das Recht, Schadenersatz zu verlangen!

3: Und hier liegt die Krux: effektiv ist dem rechtlich schwer zu begegnen, bevor noch ein Schaden entstanden ist. Denn während Geldansprüche leicht pfändbar sind, sind Unterlassungsansprüche, auch wenn sie gerichtlich im Wege einer Unterlassungsklage oder einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden, nur schwer durchzusetzen. Man muss darauf hoffen, dass die andere Partei so ein Urteil respektiert und sich danach richtet, denn wenn sie es nicht tut ist es meistens zu spät. Außerdem ist es oft schwer solche Dinge oder Verstöße vor Gericht zu beweisen...

Ich hoffe der kleine Überblich ist hilfreich

lg

-- Ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben --

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