Drogenkonsum/Spritzen und Nadelverkauf+Daten-u.Jugendschutz

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tart
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Drogenkonsum/Spritzen und Nadelverkauf+Daten-u.Jugendschutz

Beitrag von tart » 16.11.2009, 18:58

Hallo,
ich habe eine vermutlich etwas eigenartige Frage. Es gibt eine Verordnung, die besagt, dass Apotheker zur Vermeidung des Ausbreitens von Krankheiten verpflichtet sind, an Suchtkranke Spritzen und Nadeln ohne langes Fragen zu verkaufen. Soweit, so gut. Auch wenn ich die Verordnung nicht mehr finde, sie müßte noch da sein.

Frage: wie ist da bei Kindern und Jugendlichen (je nach Bundesland) vorzugehen? Also jener Bevölkerungsschicht, die zum Ankauf von Tabakwaren und Spirituosen einen Ausweis braucht, für Spritzen+Nadeln aber nicht? Einige Wissende der OÖ Landesregierung reagieren auf dieses Thema extrem allergisch und verweisen auf den Datenschutz. Steht nun der Datenschutz über oder unter dem Jugendschutz? Darf ich bei der Abgabe von Spritzen und Nadeln einen Ausweis verlangen oder nicht? UND: darf ich den kopieren oder nicht (könnte ja gefälscht sein, um das Alter etwas nach oben zu justieren).

Davon abgesehen sind diese Abgabemodalitäten sowieso ziemlich dubios, denn im Moment des Verkaufs weiß ich, dass mein Kunde wenigstens 2 Delikte am Hals hat - Drogenerwerb und Drogenbesitz. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Danke.



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