Hallo! Vielleicht kann mir ja jemand helfen, mein Nachbar möchte ,dass ich einen von Läusen befallenen Hollerstrauch, der da schon Jahre steht entferne oder die Läuse vernichte, da deren absonderungen sein nahe dem Busch befindliches Gartenhüttendach beschmutzen. weiters verlangt er von mir eine Reinigung des Verschmutzen Daches. Meine Fragen: Muß ich den Strauch entfernen? bin ich dazu verpflichtet Ungeziefer in meinem Garten zu bekämpfen? Muss ich das Dach reinigen?
Ungeziferschaden beim Nachbarn
RE: Ungeziferschaden beim Nachbarn
haben sie sich schon bei der gemeinde erkundigt (örtliche verwaltungsvorschriften)? kann mir aber nicht vorstellen, dass es zivilrechtlich erlaubt ist, ständig ungeziefer in den garten des nachbarn zu "transportieren" - verzeihen sie den harten ausdruck. denn dieser hat dann zusätzliche aufwendungen für ungezieferbeseitigung, was einen schaden verursacht. könnte eine sogenannte "immission" darstellen. wenn die läuse ortsüblich sind, wird man aber wohl nichts dagegen sagen können. einen überhang auf seinen grund (ihre strauchzweige) darf der nachbar abschneiden, dann können davon keine läuse mehr herunterfallen, - oder sie tun es selbst ?
mfg, akita
mfg, akita
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