Dokumentation von Krankheitsverläufen

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Susi Maier
Beiträge: 1
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Dokumentation von Krankheitsverläufen

Beitrag von Susi Maier » 08.11.2009, 19:31

Für eine Maturaabschlussarbeit begleitet A ein essgestörtes Mädchen und verarbeitet die Dokumentation des Krankheitsverlaufes in der Abschlussarbeit. Bisher war dieses Mädchen in ärztlicher Behandlung, hat diese aber abgebrochen. A dokumentiert weiterhin den Krankheitsverlauf und stellt fest, dass sich die Situation zunehmends verschlechtert.

Zu welchen Schritten ist A nun verpflichtet?
Kann das Wissen darum, dass sich die Krankheit verschlimmert und das Mädchen sich trotzdem nicht in ärztliche Behandlung begibt, für A rechtliche Konsequenzen haben?

Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Mfg, Susi



MG
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Registriert: 11.05.2007, 09:16
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Beitrag von MG » 09.11.2009, 09:06

Wenn A kein Arzt, Sanitäter, Therapeut, Elternteil usw. ist, dann trifft ihn/sie keinerlei rechtliche Verpflichtung tätig zu werden. Nur wenn die Situation einem "Unglücksfall" gleichkommt, also Bewußtlosigkeit, Kollaps oder Schlimmeres, ist jeder zur "Ersten Hilfe" verpflichtet.

Das ist die rechtliche Seite, nicht die moralische....

mfG
RA Michael Gruner

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