Hallo!
Weiss irgendwer jemanden, der sich mit dem Vertragsbedienstetengesetz auskennt? Vielen Dank.
LG
VB-Gesetz
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- Beiträge: 10
- Registriert: 27.02.2009, 15:27
Ein Rechtsanwalt, am besten über der Rechtsanwaltskammer suchen.
http://www.oerak.or.at
MOSER Thomas 4050 Traun Bahnhofstraße 5 07229/62 144
ROBERTS Ursula 1010 Wien Ebendorferstraße 3 40 443-0
GERHARDS Elisabeth 1030 Wien Weyrgasse 8/6 715 15 50
SUBARSKY Michael 1010 Wien Tuchlauben 14/8 535 61 63, 535 61 70
KLINGER Barbara 1010 Wien Parkring 2 514 35 0
ENGELBRECHT Helmut 1010 Wien Annagasse 3 513 44 41
KLAUSER Alexander 1010 Wien Bauernmarkt 2 532 12 10-0
SCHERBAUM Oliver 1090 Wien Ferstelgasse 1 405 14 45
SINGER Alexander 8010 Graz Brockmanngasse 91/I 0316/85 15 40-0
WAHA Klaus 5020 Salzburg Nonntaler Hauptstraße 112 0662/625500
oder einfach hier rein stellen.
LG
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- Registriert: 28.10.2009, 12:59
VB-Gesetz
Danke für die Antwort.
Ich hätte gerne gewusst wie das bei Vertragsbediensteten mit der Arbeitsplatzbeschreibung funktioniert.
Ich bin beim Bund als VB beschäftigt und bekomme seit einem Jahr keine Arbeitsplatzbeschreibung. Obwohl ich häufig nachgefragt habe, wann die denn gemacht wird, bin ich immer vertröstet worden. Ich bin mittlerweile auch Akademiker und sitze aber in v3. Jetzt meine Frage: Muss die Arbeitsplatzbeschreibung gleich bei Dienstantritt gemacht werden? Und wie sieht es aus mit einer Höherverwendung? Muss ich zumindestens eine Zulage bekommen, weil ich ja seit einem Jahr eine höherwertige Arbeit mache, aber nur in v3 bezahlt bekomme? Kann ich gewisse höherwertige Arbeiten verweigern?
Danke.
Ich hätte gerne gewusst wie das bei Vertragsbediensteten mit der Arbeitsplatzbeschreibung funktioniert.
Ich bin beim Bund als VB beschäftigt und bekomme seit einem Jahr keine Arbeitsplatzbeschreibung. Obwohl ich häufig nachgefragt habe, wann die denn gemacht wird, bin ich immer vertröstet worden. Ich bin mittlerweile auch Akademiker und sitze aber in v3. Jetzt meine Frage: Muss die Arbeitsplatzbeschreibung gleich bei Dienstantritt gemacht werden? Und wie sieht es aus mit einer Höherverwendung? Muss ich zumindestens eine Zulage bekommen, weil ich ja seit einem Jahr eine höherwertige Arbeit mache, aber nur in v3 bezahlt bekomme? Kann ich gewisse höherwertige Arbeiten verweigern?
Danke.
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