Folgender Fall beschäftigt mich:
Vor dem Mehrparteien-Wohnhaus befindet sich ein ca. 3 Meter breiter, asphaltierter Gemeinschaftsgrund welcher auf der einen Seite durch den Gehsteig und auf der anderen Seite durch 4 Einzelgaragen (welche den untersten Teil des Wohnhauses bilden) sowie durch den Hauseingang begrenzt ist. Nur ca. 1/4 aller Wohnungseigentümer des Hauses besitzen eine Garage.
Meine Fragen:
.) Darf ich als Garageneigentümer vor meiner Garage parken, wenn ich dadurch niemaden behindere?
.) Gibt es hier bzgl. "Behinderung" eine (gesetzliche) Regelung?
.) Können einzelne Wohnungseigentümer, denen es nicht passt, dass Garagenbesitzer vor ihrer Garage das Auto abstellen, dies ohne einen Beschluss verbieten?
.) Ist es sinnvoll, von den Wohnungseigentümern Unterschriften FÜR ein Parken vor den Garagen zu sammeln? Müssten hier alle Wohnungseigentümer einverstanden sein oder würde eine Mehrheit reichen damit es zu einem Beschluss kommt?
Freue mich auf Antworten!
