Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können uns aus der ausweglosen Situation weiterhelfen. Wir leben in St. Lorenz, Mondsee, in der sogenannten 500-Meter Seeuferschutzzone (obwohl wir nichtmal was vom See sehen).
Bei unserem Problem handelt es sich also um eines mit dem Naturschutz! Vor einem Monat erhielten wir ein Schreiben von der BH Vöcklabruck (Naturschutz), daß wir Naturschutz-bescheidwidrig gehandelt hätten, weil wir letztes Jahr eine Thujen-Hecke gepflanzt haben. Lt. dem uns vorliegenden Bescheid ist bei Neupflanzungen ein standortgerechtes, heimisches Gehölz zu verwenden. Nachdem beinahe jeder unserer direkten Nachbarn eine Thujen-Hecke besitzt, dachten wir nie im Leben daran, das gerade wir jetzt diese Entfernen zu müssen. Damals erhielten wir die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Stellung dazu zu nehmen, was wir telefonisch, und schriftlich taten.
Mittlerweile haben wir einen 2. Brief bekommen – wieder mit ähnlichem Inhalt. Wieder haben wir geantwortet, um eine nachträgliche Genehmigung angesucht und Fotos der Nachbar-Thujen dazu gelegt. Aber heute die niederschmetternde Nachricht vom Sachbearbeiter: Er kann uns nicht weiterhelfen, er müsse unseren Antrag ablehnen, weil er sonst amtswidrig handeln würde. Wir werden jetzt einen Bescheid erhalten mit der Aufforderung, die Thujen bis Ende Oktober entfernen zu müssen. Jetzt geht das dann über das Land OÖ. Und das ist Gleichberechtigung? Wir fühlen uns wirklich diskriminiert.
Das ganze ist mittlerweile wirklich zermürbend, da uns die Smaragd-Thujen damals sehr viel Geld gekostet haben und der entstehende Schaden katastrophal wäre: Um die Hecke nämlich optisch aufzulockern, habe ich Rosen, Wildreben und Buchs dazu gepflanzt – und jetzt sollen wir es abreißen? Noch dazu lebt mittlerweile eine kleine Eidechsen-Familie in den Thujen. Und das ist Naturschutz? Der Sachbearbeiter meinte dann auch noch, wir könnten die Thujen ja einfach absägen...
Da unser Grundstück noch dazu eine leichte Hanglage hat, würde uns beim Entfernen der Hang wegbrechen. In dem von der BH erstellten Schreiben beruft man sich auf die Aussage, das es kein heimisches Gehölz ist.
Ist es rechtlich aussagekräftig genüg, heimisch in den Bescheid zu schreiben und man ist als Besitzer verpflichtet, sich zu erkundigen, was wirklich heimisch ist? Könnten wir uns vielleicht darauf berufen? Was sollen wir tun?
Ich bitte um Ihre Hilfe und danke für jegliche Antwort.
Und das soll Naturschutz sein?
Ich nehme an, dass sich die Behörde ua auf § 9 des oÖ Natur- und LanschaftsschutzG stützt. Dort ist klar geregelt, dass innerhalb von 500m zum Seeufer gewisse Eingriffe (und dazu gehört die "Aufforstung mit standortfremden Gehölzen") in den Naturhaushalt verboten sind.
Ich würde trotzdem den Rechtsweg ausschöpfen und unter anderem darauf verweisen, dass die Thuja aufgrund der starken Verbreitung in der unmittelbarten Nachbarschaft nicht (mehr) standortfremd im Sinne des § 3 des oa Gesetzes ist. Vielleicht sind aber auch die Eidechsen geschützt, sodass aus diesem Grund ein Eingriff in die Hecke nachteilig wäre. Muss man nur aufpassen, dass dieses Argument nicht nach hinten losgeht und Sie noch zusätzliche Auflagen zum Schutz der Eidechsen erhalten.....
Alles Gute
mfG
RA Michael Gruner
P.S.
Persönlich kann ich mir aber die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich es nicht verstehe, wieso man sich diese Freidhofs-Thujen in Ö so gerne antut...
Ich würde trotzdem den Rechtsweg ausschöpfen und unter anderem darauf verweisen, dass die Thuja aufgrund der starken Verbreitung in der unmittelbarten Nachbarschaft nicht (mehr) standortfremd im Sinne des § 3 des oa Gesetzes ist. Vielleicht sind aber auch die Eidechsen geschützt, sodass aus diesem Grund ein Eingriff in die Hecke nachteilig wäre. Muss man nur aufpassen, dass dieses Argument nicht nach hinten losgeht und Sie noch zusätzliche Auflagen zum Schutz der Eidechsen erhalten.....
Alles Gute
mfG
RA Michael Gruner
P.S.
Persönlich kann ich mir aber die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich es nicht verstehe, wieso man sich diese Freidhofs-Thujen in Ö so gerne antut...
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- Registriert: 01.10.2009, 09:23
Antwort Stefanie Wolf
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ja, wir würden gerne den Rechtsweg ausschöpfen wollen, nur wie sieht es bzgl. Kosten (Strafen?) aus? Können uns diese jetzt eigentlich drohen? Was, wenn es zur nächsten Instanz geht?
Eine kl. Anmerkung: Smaragd-Thujen mögen viell. nicht den Geschmack eines jeden treffen, nur leider ist es oft aus finanziellen Gründen die günstigste Variante, und vor allem jene, die am schnellsten wächst und auch im Winter vor neugierigen Blicken schützt. Außerdem, nachdem sie ja schon mehr als 1 Jahr mittlerweile stehen, wäre es auch sehr traurig, die liebevoll gepflegten Pflanzen entsorgen zu müssen. Der Tipp mit den Eidechsen und dem Schutz derer ist auch sehr gut gewesen: Tatsächlich stehen sie in der "Roten Liste" als "gefährdet", den Herrn vom Naturschutz hat das aber gar nicht interessiert... Man schaffe ja mit neuen Hecken ja auch einen neuen Lebensraum...
Nochmals herzlichen Dank und viell. sind Sie so nett und könnten mir bzgl. der Strafe noch antworten. Danke!
Ja, wir würden gerne den Rechtsweg ausschöpfen wollen, nur wie sieht es bzgl. Kosten (Strafen?) aus? Können uns diese jetzt eigentlich drohen? Was, wenn es zur nächsten Instanz geht?
Eine kl. Anmerkung: Smaragd-Thujen mögen viell. nicht den Geschmack eines jeden treffen, nur leider ist es oft aus finanziellen Gründen die günstigste Variante, und vor allem jene, die am schnellsten wächst und auch im Winter vor neugierigen Blicken schützt. Außerdem, nachdem sie ja schon mehr als 1 Jahr mittlerweile stehen, wäre es auch sehr traurig, die liebevoll gepflegten Pflanzen entsorgen zu müssen. Der Tipp mit den Eidechsen und dem Schutz derer ist auch sehr gut gewesen: Tatsächlich stehen sie in der "Roten Liste" als "gefährdet", den Herrn vom Naturschutz hat das aber gar nicht interessiert... Man schaffe ja mit neuen Hecken ja auch einen neuen Lebensraum...
Nochmals herzlichen Dank und viell. sind Sie so nett und könnten mir bzgl. der Strafe noch antworten. Danke!
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