hallo...
ich hätte eine wichtige frage, und dazu eine spannende geschichte...
Ich bin vor einigen tagen (mittlerweile vier) von einem auto angefahren worden (ich war mit dem rad auf einer stark befahrenen straße unterwegs, und habe ein anderes rad überholt, während mich eine autofahrerin überholt hat und wegen gegenverkehrs nicht genug seitenabstand einhalten konnte.
Sie ist nach meinem Sturz stehen geblieben und hat mir angeboten ins Krankenhaus zu fahren,
das habe ich auch gemacht. Natürlich habe ich in meinem Schock und jugendlichen Unwissenheit nicht die Polizei verständigt. Dass mein Rad kaputt ist dachte ich nicht, und blaue Flecken heilen ja. Naja.
Die Frau war etwas eigenartig, hat während der kurzen Autofahrt telefoniert und so weiter.
Auf dem Rückweg hat sie mich aus dem Auto geschmissen (da wir in eine diskussion geraten sind)
Weil ich erst jetzt wirklich gehen kann wollte ich gestern das Rad hohlen, dieses ist aber nur beschränkt funktionstüchtig.
Ich hätte gerne das die Hexe zumindest mein Rad bezahlt!
Ich hab zwar die Nummer der Frau, aber sie hebt nicht ab (und würd die Rechnung der Reparatur auf diesem Weg wahrscheinlich eh nicht übernehmen)
Soll ich sie jetzt anzeigen, würde mir das was bringen, oder muss ich da irgendwie einen Anwalt haben und die "verklagen" oder so?
Wenn es wer liest wäre es schön, wenn ihr antwortet!
Danke!
Eli
unfall rad - auto (dringend)
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- Beiträge: 3
- Registriert: 13.09.2009, 22:28
Re: unfall rad - auto (dringend)
Hallo!
Soviel ich weiß, könntest du sie wegen Fahrerflucht anzeigen! Oder hat sie Zeugen, dass du mitgefahren bist? Wäre ein Druckmittel, wenn sie den Schaden nicht zahlen will.
LG
Soviel ich weiß, könntest du sie wegen Fahrerflucht anzeigen! Oder hat sie Zeugen, dass du mitgefahren bist? Wäre ein Druckmittel, wenn sie den Schaden nicht zahlen will.
LG
Die "Fahrerflucht" hat aber nichts mit dem Schadenersatz zu tun. Das Verknüpfen der Drohung mit der Anzeige wegen Fahrerflucht und der Einforderung von Schadenersatz ist im übrigen eine äußerst schlechte Idee weil man da schon fast oder ganz in der strafbaren Handlung der Nötigung/gefährlichen Drohung steckt.
Wenn man die Daten des Gegners hat, dann kann man seine Ansprüche ja gegen diesen bzw. dessen Versicherung einfordern und nötigenfalls einklagen.
mfg
RA Michael Gruner
Wenn man die Daten des Gegners hat, dann kann man seine Ansprüche ja gegen diesen bzw. dessen Versicherung einfordern und nötigenfalls einklagen.
mfg
RA Michael Gruner
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