§ 57a Abs5 & 6 KFG Begutachtungsplakette - Doppelbestra

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gummiparagraph
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§ 57a Abs5 & 6 KFG Begutachtungsplakette - Doppelbestra

Beitrag von Gummiparagraph » 13.09.2009, 22:47

[b]Ich bin zwei Tage nachdem ich bereits die Strafe von 56 EUR beglichen habe (weil abgelaufen), nochmals bestraft worden. Hatte mein Auto umgeparkt und natürlich noch nicht das neue Pickerl oben.[/b] Wie auch!!!!!

Wo bitte soll ich mein Auto in der Zwischenzeit hinstellen wenn ich keinen eigenen eigenen Grund habe damit ich der STVO entgehe!?
Wer sagt, dass ich das Auto nicht in der Zwischenzeit benutzen darf?
Ich bekomme keinen Werkstatttermin innerhalb von wenigen Stunden für die Pickerlüberprüfung und ich benötigte das Auto um in die Arbeit zu fahren!

Habe Einspruch erhoben und abgesehen davon, das die Beamten zum größten Teil anscheinend den falschen Job haben, weil diese Dokumente verschlampen, keiner weiß vom anderen etc. etc., wurde der Strafbetrag von 56EUR auf 84 EUR erhöht!

[b]Das Ganze ist ein Witz, wenn ich denke ich habe meine Strafe bezahlt und bin meiner Plicht gleich nachgegangen![/b]

Ich bin echt sauer!
Anscheinend ist die Polizei vorwiegend mit dem Geldeintreiben beschäftigt.

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Habe in der Zwischenzeit erfahren, das dieses Vergehen mehrmals bestraft werden kann. Also Geldeintreiberei!!!!!! :twisted:



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