Kündigung - Räumungsklage - Kaution

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JuHo86
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Kündigung - Räumungsklage - Kaution

Beitrag von JuHo86 » 17.08.2009, 10:20

Hallo!

Da wir momentan 3 Monatsmieten im Rückstand sind hat unsere Hausverwaltung (natürlich zu Recht) einen Rechtsanwalt beauftragt inkl. Räumungsklage (Frist 2 Wochen).

Nun meine Frage: Wir haben, als wir vor 2 1/2 Jahren in die Wohnung eingezogen sind, 3 BMM Kaution hinterlegt - könnten diese für den Rückstand verwendet werden? Schließlich hat eine Kaution ja auch den Sinn eventuelle Mietrückstände zu tilgen, oder?

Mit welchen Kosten müssen wir außerdem noch rechnen?

Ist es naiv zu glauben, die 3 BMM könnten für den Rückstand verwendet werden, wir ziehen binnen 2 Wochen aus und das war es?

Danke im Voraus!

LG, JuHo86



MG
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Beitrag von MG » 17.08.2009, 10:34

Sie sollten dies dirket mit dem RA oder der HAusverwaltung rasch abklären, ob die Kaution zur Verfügung steht als Abdeckung.

Wenn es nicht sonstige Ansprüche gegen Sie gibt (z.B. Schäden, etc.), die man aus der Kaution nhemen würde, dann kann diese für die Abdeckung der Mietrückstände verwendet werden.

Weitere Kosten: Anwaltskosten (inkl, Gerichtsgebühren). Wenn Sie nicht rechtzeitig dem Räumungsurteil entsprechen, dann würde die Räumungsexekution eingeleitet werden, wodurch wieder neue Kosten entstehen würden.

Alles Gute,
mfG
RA Michael Gruner

JuHo86
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Beitrag von JuHo86 » 17.08.2009, 10:53

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Da sonst keine mir bekannten Schäden vorhanden sind hoffe ich, dies mit der Kaution klären zu können.

Noch eine letzte Frage: Auf wieviel belaufen sich die Antwalts- und Gerichtskosten erfahrungsgemäß im Durchschnitt? (wenn die ganze Sache tatsächlich in den nächsten 2 Wochen geklärt werden kann - mit Auszug ohne Räumungsexekution)

Danke nochmals!

Lg, JuHo86

MG
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Beitrag von MG » 17.08.2009, 12:38

Auch hier am einfachsten den RA fragen, da dies ja von der Höhe der Forderung abhängt.

MfG
MG

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