Sehr geehrte Damen und Herren,
man nehme an, Person A (minderjährig) schließt mit Person B (erwachsen) einen Rechtsvertrag. Der Rechtsvertrag regelt einen Verkauf. Dieser wird von Person C, dem gesetzlichen Vertreter von Person A, als nichtig ("schwebend unwirksam") erklärt.
Was ist, wenn Person C auf Wunsch von Person A gehandelt hat? Könnte Person A wegen Betrugs belangt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Vertrag als nichtig erklärt - Betrug?
Für den Betrug braucht man Bereicherung, wodurch wäre A bereichert?
Zuletzt geändert von MG am 14.08.2009, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
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