Vereinsgesetz und offener Brief

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Peter73
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Vereinsgesetz und offener Brief

Beitrag von Peter73 » 12.08.2009, 15:55

Hallo!!

Zuerst, danke für die Zeit und die Arbeit, falls Sie etwas schreiben!!

Ich habe ein kleines Problem mit dem Vereinsgesetz allgemein.

Ich habe meinen Obmann einen persönlich geschriebener Brief geschrieben, nichts böses oder dergleichen, nur Fragen, die er mir bitte beantworten möge. Dieser persönlich adressierte Brief wurde Veröffentlicht(Schaukasten)!!! Meine Reaktion war darauf ein offener Brief, da ich meine Interessen verletzt fühlte und zusätzlich noch immer keine Antwort erhielt. Der persönlich adressierte Brief ist nach wie vor ausgehängt der offene Brief noch immer nicht(Veröffentlichkeitsrecht???)! Vor einer Woche habe ich ihn den offenen Brief persönlich gegeben. Wie lange hat er Reaktionszeit? Hab mich schon selbst erkungigt in Jusline, jedoch nur im §77 Briefschutz etwas gefunden, ist das zutreffend? Und hat der offene Brief ein "Veröffentlichkeitsrecht"?

Welche rechtlichen Schritte stehen mir sonst zu Verfügung? Ich will nichts böses er soll nur, obwohl es eine ehrenamtliche Funktion ist, seine Pflichten wahrnehmen und jeden gleich und gerecht behandeln!!!! Und mich wegen nichts Schikanieren nur weil ich Fragen an ihn schriftlich Verfasst habe!

Danke für Ihre Bemühungen,

Lg Peter



Peter73
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Beitrag von Peter73 » 13.08.2009, 17:52

Hallo liebe Juristen!!

Über Teilantworten wäre ich auch sehr dankbar!!

Lg Peter

MG
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Beitrag von MG » 13.08.2009, 18:01

Sie sind Mitglied in einem Verein. In dessen Statuten Steht, was dort gilt. Im übrigen ist niemand verpflichtet, Briefe etc. zu beantworten. Und einen Anspruch auf "Briefaufhängen" haben Sie auch nicht.

Wenns gar nicht passt, dann können Sie ja aus dem Verein austreten..

mfG
RA Michael Gruner

Peter73
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Beitrag von Peter73 » 14.08.2009, 16:42

Danke für die Antwort!

Aber dadurch haben sich neue Fragen ergeben!

Welche Rechte habe ich dann, da mein persönlich, nur an ihn adressierter Brief ausgehängt wurde? Ich habe auch kein Einverständnis für einen Aushang gegeben.

Irgendwie verkehrte Welt, persönlich adressierte Briefe ja?! ohne rechtliche Folgen?! und offener Brief nicht verpflichtend zu veröffentlichen?
Für was gibt es dann den “offenen Brief“?

Wenn ich aus dem Siedlungsverein austrete, dann werde ich höchstwahrscheinlich noch weniger Rechte haben.

Danke führ Ihre Bemühungen!
Lg und schönes Wochenende,
Peter

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