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Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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juergenmoskau
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Beitrag von juergenmoskau » 26.07.2009, 18:55

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Zuletzt geändert von juergenmoskau am 27.07.2009, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.



MG
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Beitrag von MG » 27.07.2009, 14:03

Wenn Sie eine (rechtskräftig verhängte) Verwaltungsstrafe nicht bezahlen, dann kann die Behörde ein Exekutionsverfahren (Zwangsvollstreckung) einleiten. Die Verjährungsfrist ist übrigens 30 Jahre...

2. Frage: Der Mietwagenfirma wird nichst passieren, die hat ja schon Sie als Lenker angegeben, sonst hätten Sie ja nicht die Lenkererhebung bekommen.

MfG
RA Michael Gruner

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