WG Auflösung

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Rauseal
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WG Auflösung

Beitrag von Rauseal » 12.07.2009, 17:12

Hallo,

ich bin neu hier und möchte mich mit einem Problem an euch wenden.
Ich bin Hauptmieter in einer 4er WG in Wien, die exisitiert in der Zusammensetzung seit ca. 1 Jahr, damals habe ich die Wohnung von dem davorigen Hauptmieter übernommen und mir 3 Mitbewohner gesucht. Es wurden damals Untermietverträge zwischen mir und den drei anderen Parteien geschrieben. Diese enthielten aber lediglich die Bedingung die Kaution von 1000 Euro rechtzeitig zu entrichten, die Festlegung der Monatsmiete und wann diese überwiesen werden muss, und sonstige allgemeine Dinge. Jedenfalls steht in den Untermietverträgen nichts von einer Kündigungsfrist. Mündlich wurde zwischen allen Bewohnern vereinbart, dass jemand der auszieht sich um einen Nachmieter bemühen muss um den Fortbestand der WG zu sichern! Diese Vereinbarung fand vor Zeugen statt und wird auch von keinem der Untermieter bestritten. Nach gut einem Jahr friedlichen WG-Leben, löst sich die Wohngemeinschaft wieder auf, was nicht unerhebliche Probleme mit sich bringt. Im einzelnen verhält es sich folgendermaßen:


Untermieter1: Kündigt ca. 3 Wochen im vorraus mündlich an, dass er die Wohnung verlassen will, und verspricht sich um einen Nachmieter zu kümmern. Ist einverstanden, dass er seine Kaution vom Nachmieter direkt bekommt. Fährt allerdings nach ca. einer Woche auf Urlaub nach Italien und stellt keine weiteren Bemühungen mehr an einen Nachmieter zu finden. Am Tag des geplanten Auszugs erscheint er wieder, nimmt alle Sachen mit, fragt kurz wegen der Kaution und ward seitdem nicht mehr gesehen. Das ganze ist jetzt ca. 2 Wochen her und seitdem hab ich nichts mehr von ihm gehört. Die Kaution muss ich für die Zahlung des leerstehenden Zimmers verwenden. (ist am 01.07.09 ausgezogen)

Untermieter2: Kündigt seinen Auszug ebenfalls ca. 3 Wochen vorher mündlich, weist aber gleich darauf hin das er spätestens zum 01.08.2009 (Tag des geplanten Auszugs) braucht, weil er in der neuen Wohnung ja ebenfalls Kaution zahlen muss. Bei der Frage Nachmieter stellt er sich quer und gibt zu verstehen das er sich zwar schon kümmern wolle, aber nicht die Zeit habe wirklich intensiv nach einem Nachmieter zu suchen. Hat vorsichtshalber die Miete für den laufenden Monat nicht überwiesen, und will diese mit der Kaution verrechnen. Fragt mich heute ob ich die Kaution nicht von meinem eigenen Geld auslegen kann wenn er keinen Nachmieter findent!

Untermieter3: Kündigt schriftlich zum 01.10.2009, bezahlt seine Miete bis dahin weiter und zieht dann mit mir gemeinsam aus der Wohnung aus. (Hab die Wohnung jetzt beim Vermieter zum 1.10. hin gekündigt)



Meine Frage ist vorallem, wie sieht es rechtlich wegen der Kaution von Untermieter1 und Untermieter2 aus? Gibt es irgendwelche Gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist von Untermietern? Wie soll ich mich verhalten falls keine Nachmieter gefunden werden, Kaution einbehalten?

Im Vorraus schonmal vielen vielen Dank für eure Hilfe!



MG
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Beitrag von MG » 18.07.2009, 14:04

1. vorweg: Da sieht man wieder, wie wichtig es ist, schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Zu den Fragen:

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gsetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.

Die Vereinbarung, sich um den Nachmieter zu "kümmern" ist schwach, was soll damit vereinbart sein. Muss man solange weiter zahlen, bis man jemanden hat? Müssen die anderen jeden Nachmieter ankzeptieren?


Kaution: Sie werden diese teilweise als Ersatz bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist verwenden dürfen, wohl aber nicht mehr.

Alles in allem, kanns passieren, dass Sie mit der "WG" alleine über bleiben und auch -bis auf den Ersatz des Mietentfalles bis zur gesetzlich möglichen Kündigung- die Kaution zurück zahlen müssen.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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