Hallo!
Ich als Dienstgeber, möchte Arbeitnehmer (Arbeiter im Gartenbau), welcher sich im Krankenstand befindet, kündigen.
Arbeitseintritt: 1. April 2009
Krankenstand - Beginn: 15.05.2009
vorraussichtliche - Ende: 22.07.2009
Weil sich das ganze ein bisschen zu viel hinausgezögert hat und auch noch wird, würde ich gerne schon morgen kündigen.
Mein Steuerberater ist verreist und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Meine Fragen:
Was muss ich zusätlich zahlen? Von der "6 Wochen normal, 4 Wochen halb"-Regelung weiß ich.
Habe ich überhaupt das Recht dazu ihn zu entlassen?
Wenn ja, mit welcher Begründung? Kann er das anfechten?
Was darf/soll/muss im Kündigungsschreiben stehen? Was muss ich beachten. Bekommt er eine Frist? Wenn ja, wie lang?
Kündigung im Krankenstand
Es ist eine Kündigung wie jede andere.
Aber das ist etwas anderes als "entlassen" (nur bei schwerwiegenden Gründen). Eine Kündigung müssen Sie nicht bergünden.
(Mindest) Kündigungsfrist und -termin richten sich nach dem Dientsvertrag bzw. dem Gesetz.
Alles weitere geht für dieses Forum mM nach zu weit...
MfG
M. Gruner
Aber das ist etwas anderes als "entlassen" (nur bei schwerwiegenden Gründen). Eine Kündigung müssen Sie nicht bergünden.
(Mindest) Kündigungsfrist und -termin richten sich nach dem Dientsvertrag bzw. dem Gesetz.
Alles weitere geht für dieses Forum mM nach zu weit...
MfG
M. Gruner
-
- Beiträge: 224
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Hallo!
Kündigungsfristen u. Termine von Arbeitern finden sich in den Kollektivverträgen. Da ich nicht weiß, wechen Gewerbeschein sie haben (danach richtet sich der KV), kann ich ihnen auch nicht sagen, wie es mit den Fristen ausschaut.
Für solche Auskünfte können Sie sich aber auch gleich direkt an ihre Interessenvertretung wenden - die Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes. Die sagen ihnen auch, was bei einer Endabrechnung alles zu berücksichtigen ist (z.B. Urlaubsentgelt, Sonderezahlungen usw.)
LG!
Kündigungsfristen u. Termine von Arbeitern finden sich in den Kollektivverträgen. Da ich nicht weiß, wechen Gewerbeschein sie haben (danach richtet sich der KV), kann ich ihnen auch nicht sagen, wie es mit den Fristen ausschaut.
Für solche Auskünfte können Sie sich aber auch gleich direkt an ihre Interessenvertretung wenden - die Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes. Die sagen ihnen auch, was bei einer Endabrechnung alles zu berücksichtigen ist (z.B. Urlaubsentgelt, Sonderezahlungen usw.)
LG!
Kündigung wegen Krankheit
Hallo, ich habe mir die anderen Beiträge durchgelesen und habe ähnliche Informationen gefunden. vielleicht hilft das ja einem zusätzlich weiter?!?!
Grüße aus Mühlhausen.
Franz
http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ku ... l?type=yes
Grüße aus Mühlhausen.
Franz
http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ku ... l?type=yes
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste