Hallo
Ich bin tschechischer Staatsbürger und soll für ein österreichisches Unternehmen einige Monate an einem Projekt in China arbeiten. Es scheint, als wäre hier ein Werkvertrag die beste Variante sowohl für Auftraggeber als auch für mich. Was mich nun interessieren würde ist:
- Laut Werkvertrag zählt auch vom Auftraggeber zu Verfügung gestellte Unterkunft und Verpflegung zum steuerpflichtigen Einkommen. Ist das auch im Ausland so bzw. wie wird das bewertet?
- Soviel ich nun mitbekommen habe, behält der Auftraggeber bei Auszahlung der Honorare bereits Sozialbeiträge ein. Ist das auch bei Dienstnehmern aus dem Ausland so? Hätte ich dann theoretisch Anspruch auf Arbeitslosengeld usw.?
- Welchen Unterschied würde es machen, wenn ich meinen Wohnsitz nach Österreich verlegen würde?
Vielen Dank
MfG
Zak Mc Kracken
Werkvertrag
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