Hallo
Bei einer Mündlich Abgemachten Abschlagszahlung/ oder per Internet(Email). Es besteht ein Executionstitel.
Gilt diese Vereinbarung und kann diese vom Schuldner oder Glaubiger gebrochen werden.
Erlischt der Executionstitel Automatisch oder muss der Gläubiger dafür was tun.
mfg
Smile
Mündlich ausgemachte Abschlagszahlung
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- Beiträge: 4
- Registriert: 01.07.2009, 12:39
1. Die Vereinbarung gilt.
2. Man kann (aber darf nicht) natürlich jede Vereinbarung brechen.
3. Der Titel erlisch nicht automatisch, man kann, wenn alles erledigt ist, die Einstellung der Exekution beantragen.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
2. Man kann (aber darf nicht) natürlich jede Vereinbarung brechen.
3. Der Titel erlisch nicht automatisch, man kann, wenn alles erledigt ist, die Einstellung der Exekution beantragen.
MfG
RA Michael Gruner
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