Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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anonym23
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Beitrag
von anonym23 » 23.06.2009, 17:09
Hallo!
Ich wurde mit 1,2 Promille von der Polizei aufgehalten. Den Führerschein haben sie mir für 3 Monate entzogen.
Nun habe ich ein persönliches Schreiben bekommen, indem sie verlangen, dass ich meine Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse bekannt gebe. Was genau muss ich denn jetzt in welcher Form zurück schicken?
Ich kenn mich da nicht besonders gut aus und möchte nichts falsch machen. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen würde!
lg, J.
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MG
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Beitrag
von MG » 25.06.2009, 08:47
Man kann, aber man muss dies nicht tun. ´Die Einkommens- und Familienverhältnisse dienen auch zur Bemessung der Strafe. Wenn man nichts bekannt gibt, dann wird man "eingeschätzt", die Behörde geht daher von durchschnittlichen Verhältnissen aus. Was im konkreten Fall günstiger ist, kann man aus der Ferne aber nicht beurteilen.
MfG
RA Michael Gruner
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