Chronology:
1. Am 13.02.2009 habe ich von der Polizei einen NICHT angeschriebenen Brief bekommen, mit der Aufforderung gemäß §103 Abs. 2 KFG 1967, binnen zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das KFZ mit MEINEM Kennzeichen am 06.02.2009 um 13:33 Uhr gelenkt hat.
2. Zwei Stuneden nach dem Empfang des Briefes und nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin, habe ich eine E-Mail an die Polizei geschrieben, wo ich erklärt habe, dass ich an diesem Tag um diese Zeit am Flughafen Schwechat bei einer Besprechung war. Beigelegt habe ich eine Parkkarte (13:09 bis 14:29 Uhr) und die Kontaktdaten des Kollegen, mit dem ich bei der Besprechung war. 34 Minuten später wurde meine E-Mail gelesen (Lesebestätigung habe ich)
3. Am 19.05.2009 habe ich eine Aufforderung zur Rechfertigung bekommen. Im Punkt 1. wird behauptet, dass ich am 06.02.2009 um 13:33 "Fußgänger gefährdert habe" und im Punkt 2. dass ich innerhalb zwei Wochen keine RICHTIGE Auskunft gegeben habe, wie verlangt im Brief von 11.02.2009
4. Ein Herr XY (den Namen und die Adresse habe ich interessanterweise von der Polizei bekommen) hat mich angezeigt und dann noch bei der BH Korneuburg folgendes ausgesagt: "...mit Sicherheit um ein weißes KFZ gehandelt hat... das KFZ war ziemlich laut... tief und sportlich gebaut...Ich hatte den Eindruck, als wurde dieses auffriesiert... Ich bin mir jedoch ZIEMLICH sicher, dass es sich um das Kennzeichen BLABLA gehandelt hat..." Seine Frau hat auch ausgesagt, "dass es sich ... um einen weißen, sehr sportlich wirkenden niedrigen PKW handelte..."
Es steht fest:
1. An diesem Tag und um diese Zeit war ich ganz wo anders (Schriftliche Aussage, Parkkarte)
2. Mein Auto ist weder WEISS, noch TIEF und SPORTLICH gebaut, noch AUFFRISIERT, sondern ein stinknormaler VW Passat Kombi, grau und ohne irgendwelche besondere Merkmale (ein Familienauto).
Am 22.06.2009 habe ich einen Termin zur Rechtfertigung bekommen.
Habe ich eine Chanche, meine Unschuld zu beweisen?
Bite um Rat!
Danke im voraus
LG
T.
Lenkerauskunft
1.) Worüber sollten Sie in der Lenkerauskunft Auskunft geben? Wie war die genaue Frage?
2.) Das Verfahren wegen des Verkehrsverstoßes sollten sie locker "gewinnen", wenn die Angaben des Anzeigers schon so abweichend sind. Nehmen Sie Fotos Ihres Autos zum Termin mit.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
2.) Das Verfahren wegen des Verkehrsverstoßes sollten sie locker "gewinnen", wenn die Angaben des Anzeigers schon so abweichend sind. Nehmen Sie Fotos Ihres Autos zum Termin mit.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Hallo Herr Gruner!MG hat geschrieben:1.) Worüber sollten Sie in der Lenkerauskunft Auskunft geben? Wie war die genaue Frage?
2.) Das Verfahren wegen des Verkehrsverstoßes sollten sie locker "gewinnen", wenn die Angaben des Anzeigers schon so abweichend sind. Nehmen Sie Fotos Ihres Autos zum Termin mit.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Erstens vielen Dank für die schnalle Atwort.
Zum 1.) (QUOTE) Sie werden als Zulassungsbesitzer gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XYZ am 06.02.2009 um 13:33 Uhr in Wien 21., Brünner Straße 1 gelenkt hat. (UNQUOTE)
Da das Auto um diese Zeit am Flughafen Schwechat gestanden ist, ist das für mich die RICHTIGE Antwort. Ich habe das in einer E-Mail geschrieben und habe eine Kopie der Parkkarte übersendet. Da die Polizei einen Namen erwartet hat, ist nun ein kleines Problem. Und besonders die Behauptung, ich hätte "die RICHTIGE Antwort unterlassen" stört mich besonders.
Zum 2.) Eine Juristin von ÖAMTC hat mir gesagt, dass in Österreich (bin selbst kein Österreicher) die Farben weiß, hell, usw. immer problematisch sind, d.h. wenn man weiß sagt, könnte auch grau sein - Hauptsache HELL. Ein Foto nehme ich sicher mit. Und ob ein Auto sportlich aussieht oder nicht, ist sicher sehr sehr subjektiv.



LG
T.
Bei dieser Fragestellung haben Sie meiner Ansicht nach jedenfalls eine richtige Lenkerauskunft abgegeben. Ihrer Äußerung ist klar zu entnehmen, dass Sie mit dem Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt in Schwechat waren. Welche sonstige Information hätte sich die Behörrde erwartet. Eigentlich hätte bei der Fragestellung der Behörde die Auskunft genügt: "Niemand"....
Gutes Gelingen!!
Gutes Gelingen!!
Vielen Dank! Ich werde nach meinem Termin berichten. Jede Erfahrung ist sicher wertvoll.MG hat geschrieben:Bei dieser Fragestellung haben Sie meiner Ansicht nach jedenfalls eine richtige Lenkerauskunft abgegeben. Ihrer Äußerung ist klar zu entnehmen, dass Sie mit dem Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt in Schwechat waren. Welche sonstige Information hätte sich die Behörrde erwartet. Eigentlich hätte bei der Fragestellung der Behörde die Auskunft genügt: "Niemand"....
Gutes Gelingen!!
So nebenbei: Ich lebe in Österreich seit 1991. Ist es wirklich möglich, dass man auf einer Straßenecke steht und das erste Auto, das nicht nach seinem Geschmack ist, anzeigt? Man hat zwar nichts davon, aber...
Was ist jetzt mit meiner Zeit (der Termin, immerhin eine Vorbereitung usw.)? Könnte ich vielleicht eine Rechnung an den Anzeiger übersenden oder zu mindest einen ironisch betonten Brief mit einem Foto meines Kfzs?
LG
T.
Es war kurz und schmerlos!
Gestern war mein Termin zur Rechtfertigung. Das hat 10 Minten gedaurt. Man hat festgestellt, dass mein Auto weder weiß, noch sportlich, noch tiefergelegt ist, sondern grau und eine Kombilimusine (Familienauto), bzw. dass ich um diese Zeit mit meinem Auto auf einem anderen Platz war.
Mein Angebot, zum Auto zu gehen (das Auto war fast unter dem Fenster), wurde als "nicht notwendig" abgelehnt. Ich habe die Niederschrift mit meiner Aussage unterschrieben...und das war's.
Die Große Frage ist, ist diese Geschichte jetzt abgeschlossen, oder wird mich jemand wieder zu einer neuen Rechtfertigung auffordern?
Das, was mich sehr gestört hat, und zwar ganz am Anfang der Vernehmung, war die folgende Frage: wie viel Geld kann ich mir in einem Monat für eine eventuelle Strafe leisten. Also man stellt nicht zuerst fest, ob jemand schuldig oder unschuldig ist, sondern fragt, wie viel er zahlen könnte.
Noch einmal danke für die Unterstützung.
SchG
T.
Mein Angebot, zum Auto zu gehen (das Auto war fast unter dem Fenster), wurde als "nicht notwendig" abgelehnt. Ich habe die Niederschrift mit meiner Aussage unterschrieben...und das war's.
Die Große Frage ist, ist diese Geschichte jetzt abgeschlossen, oder wird mich jemand wieder zu einer neuen Rechtfertigung auffordern?
Das, was mich sehr gestört hat, und zwar ganz am Anfang der Vernehmung, war die folgende Frage: wie viel Geld kann ich mir in einem Monat für eine eventuelle Strafe leisten. Also man stellt nicht zuerst fest, ob jemand schuldig oder unschuldig ist, sondern fragt, wie viel er zahlen könnte.



Noch einmal danke für die Unterstützung.
SchG
T.
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