Ich habe vor kurzem festgestellt, dass ich bei einem Rückkauf meiner Lebensversicherung weniger als die Hälfte der eingezahlten Prämien zurückbekommen würde. Bei der Recherche im www habe ich festgestellt, dass das auch schon anderen aufgefallen ist und dass es dafür auch schon Urteile und Gesetzesänderungen gibt.
Und zwar kam das daher, dass der Vermittler für die Lebensversicherung eine Provision von der Versicherungsgesellschaft bekommen hat und diese von MEINEN Prämien einfach abgezogen wurde. Ich habe von so einer Provision aber nichts gewusst und hätte ihr auch sicher nicht zugestimmt. Ich bin natürlich der Meinung, dass man das nicht darf, dass man einfach jemandem Geld wegnimmt, ohne es ihm zu sagen. Es ist zwar die Schreibe von "Abschlusskosten", aber darunter stellt man sich keine mehrere tausend Euro vor, sondern vielleicht eine Manipulationsgebühr von € 36,- und € 107,- Vertragsgebühr, also Beträge in verschmerzbarer Höhe, wenn dafür in ein paar Jahren das mega Knödl winkt, wenn die Performance so supi bleibt, wie sie ist.
Außerdem handelt es sich bei Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft dem Vermittler bezahlt, nicht um Abschlusskosten für den Vertrag, denn wenn ich den Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft direkt abgeschlossen hätte, wäre mir ja keine Provision (an mich selber?) abgezogen worden.
Ich bin also der Meinung:
Unvereinbarte Beträge in der Höhe dürfen nicht ohne Zustimmung entnommen werden.
Provisionen fallen nicht unter den Begriff "Abschlusskosten".
Und das war auch schon 2002 so. Da gab es ja schon ein paar Gesetze.
Beim VKI hat man mir aber gesagt, wenn der Vertrag vor 2007 abgeschlossen wurde (ja), kann man nichts machen; dann ist die Provision gesetzmäßig, aber ich kann ja versuchen zu klagen.
Wo ist mein Denkfehler?
Bzw. welches Gesetz deckt unvereinbarte Geldwegnehmungen?
Unvereinbarte Provision für Lebensversicherung legal?
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- Beiträge: 3
- Registriert: 29.04.2009, 15:00
Ihr Denkfehler leigt darin, dass Sie - wie viele - eine Versicherung mit einem Sparbuch verwechseln.
Aber hier:
http://www.verbraucherrecht.at/developm ... ws%5D=1527
gibts detaillierte Infos und auch einen Kollegen, der erfolgreich auf diesem Gebiet tätig ist, vielleicht kann er Ihnen helfen.
Aber hier:
http://www.verbraucherrecht.at/developm ... ws%5D=1527
gibts detaillierte Infos und auch einen Kollegen, der erfolgreich auf diesem Gebiet tätig ist, vielleicht kann er Ihnen helfen.
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- Beiträge: 3
- Registriert: 29.04.2009, 15:00
Nein, ich habe nichts verwechselt.
Ich habe einen Vertrag unterzeichnet, in dem ich eine Versicherungsgesellschaft beauftrage und berechtige, mit meinen regelmäßigen Prämien ein bisschen zu spielen, und wir teilen uns dann den Gewinn, so es einen gibt. Die Versicherungsgesellschaft hat aber ohne mein Wissen einen Teil des Geldes nicht vertragsgemäß investiert, sondern einfach jemandem gegeben, der mit dem Vertrag nur insofern etwas zu tun hat, dass er mir die Zetteln zum Unterschreiben hingelegt hat.
Aber auch, wenn ich das Prinzip Versicherung grob missverstanden habe, hat die Versicherungsgesellschaft nicht das Recht, mir einfach Geld wegzunehmen.
Oder gib es ein Gesetz, einen Paragrafen oder einen kleinen Nebensatz ("... außer Versicherungsgesellschaften"), der dieses Vorgehen rechtlich deckt?
Wenn ja, bitte ich um Bekanntgabe. Ich habe im ris schon gesucht, aber ich finde einfach nichts.
Der Satz "Ich nehme zur Kenntnis, dass es gewisse Risiken gibt." (oder so ähnlich) berechtigt sicher nicht dazu, denn ein Risiko ist das Ergebnis schicksalhafter Ereignisse, nicht geplanter Geldwegnehmungen.
Den Link kannte ich schon, trotzdem danke.
Ich habe einen Vertrag unterzeichnet, in dem ich eine Versicherungsgesellschaft beauftrage und berechtige, mit meinen regelmäßigen Prämien ein bisschen zu spielen, und wir teilen uns dann den Gewinn, so es einen gibt. Die Versicherungsgesellschaft hat aber ohne mein Wissen einen Teil des Geldes nicht vertragsgemäß investiert, sondern einfach jemandem gegeben, der mit dem Vertrag nur insofern etwas zu tun hat, dass er mir die Zetteln zum Unterschreiben hingelegt hat.
Aber auch, wenn ich das Prinzip Versicherung grob missverstanden habe, hat die Versicherungsgesellschaft nicht das Recht, mir einfach Geld wegzunehmen.
Oder gib es ein Gesetz, einen Paragrafen oder einen kleinen Nebensatz ("... außer Versicherungsgesellschaften"), der dieses Vorgehen rechtlich deckt?
Wenn ja, bitte ich um Bekanntgabe. Ich habe im ris schon gesucht, aber ich finde einfach nichts.
Der Satz "Ich nehme zur Kenntnis, dass es gewisse Risiken gibt." (oder so ähnlich) berechtigt sicher nicht dazu, denn ein Risiko ist das Ergebnis schicksalhafter Ereignisse, nicht geplanter Geldwegnehmungen.
Den Link kannte ich schon, trotzdem danke.
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- Registriert: 29.04.2009, 15:00
Soweit ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, ist das Vorgehen gesetzlich nicht gedeckt und daher illegal. Im Versicherungsvertragsgesetz steht sogar ausdrücklich, dass Abzüge nur gemacht werden dürfen, wenn diese vereinbart und angemessen sind.
Kann mir jemand sagen, was bei einem solchen Vorgehen zum Strafbestand des Diebstahls fehlt? Eh nix, oder?
Kann mir jemand sagen, was bei einem solchen Vorgehen zum Strafbestand des Diebstahls fehlt? Eh nix, oder?
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